Kritik am LADG NRW Entwurf – gut gemeint, aber problematisch in der Praxis
Diskriminierungsschutz steht für uns nicht zur Diskussion. Das ist selbstverständlich – gerade im Justizvollzug.
Der vorliegende Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) überzeugt uns trotzdem nicht. Er löst kein erkennbares Problem, schafft aber neue.
Keine Schutzlücke – dafür mehr Bürokratie
Der Justizvollzug ist schon heute kein rechtsfreier Raum. Es gibt klare Regeln, funktionierende Aufsicht und den Weg zu den Gerichten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat bereits jetzt Möglichkeiten, sich zu wehren. Ein zusätzliches Gesetz ändert daran nichts. Es kommt einfach noch oben drauf – mit allem, was dazugehört: mehr Verfahren, mehr Dokumentation, mehr Aufwand.
Das eigentliche Problem: die Beweislast
Der kritischste Punkt im Gesetzentwurf ist die Beweislastregelung. Künftig sollen schon Indizien reichen, um eine Diskriminierung zu vermuten. Dann muss die Behörde beweisen, dass genau das nicht der Fall ist. Das klingt erstmal fair. In der Praxis ist es das nicht. Im Vollzug werden jeden Tag Entscheidungen getroffen, die unterscheiden müssen. Genau das ist der Job.
Wenn daraus schnell ein Diskriminierungsvorwurf entsteht, stehen die Beschäftigten dauerhaft unter Rechtfertigungsdruck.
Sicherheit ist kein Nebenpunkt
Der Justizvollzug ist kein normales Verwaltungssystem. Hier geht es um Sicherheit – jeden Tag.
Entscheidungen basieren auf Einschätzungen wie:
- Gefährlichkeit
- Radikalisierung
- Suizidgefahr
- Konflikte zwischen Inhaftierten
Diese Unterschiede sind notwendig. Ohne sie funktioniert der Vollzug nicht. Wenn solche Entscheidungen im Nachhinein ständig unter Diskriminierungsverdacht stehen, wird es schwierig. Und im Zweifel auch gefährlich.
Was im Alltag passieren würde
Das Gesetz bleibt nicht abstrakt. Es wirkt direkt im Alltag:
- Vorwürfe als Druckmittel:
Maßnahmen könnten gezielt angegriffen werden, um sie zu verzögern oder zu verhindern. - Kaum noch saubere Prognosen:
Bei Lockerungen oder Freigang geht es um Risikoabwägungen. Die lassen sich nicht im Nachhinein „gerichtsfest erklären“, ohne dass ein Restrisiko bleibt. - Zurückhaltendes Verhalten:
Wenn jede Entscheidung ein mögliches Verfahren nach sich zieht, trifft man sie irgendwann nicht mehr. Oder nur noch die sicherste Variante.
Und das heißt im Zweifel: weniger Handlungsspielraum und weniger Sicherheit.
Ein System am Limit bekommt noch mehr draufgepackt
Der Vollzug läuft jetzt schon am Anschlag. Der Krankenstand liegt bei über 13 %. Zusätzliche Pflichten durch ein neues Gesetz binden genau das Personal, das eigentlich für andere Aufgaben gebraucht wird. Mehr Papier hilft niemandem – weder den Beschäftigten noch den Inhaftierten.
Fazit
Das Ziel, Diskriminierung zu verhindern, ist richtig. Der Weg über dieses Gesetz ist es nicht.
Was der Justizvollzug braucht, ist:
- ausreichend Personal
- klare und praktikable Regeln
- Rückhalt für die Beschäftigten vor Ort
Noch ein Gesetz schafft keine bessere Praxis.
#voneuchfüreuchmiteuch
Autor BSBD NRW
