JAV

 

Was genau ist das eigentlich?

Ø  Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung aller Auszubildenden und Praktikant*innen in einer Justizvollzugseinrichtung.

 

Ø  Sie ist Ansprechpartner für individuelle Fragen rund um die Arbeit und die Ausbildung.

 

Ø  Gesetzlich geregelt ist dies in den § 54 bis 61 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Ø  Zu den gesetzlich normierten Aufgaben der JAV zählen

 

-        Maßnahmen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung und der Entscheidung über die Übernahme der Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis, beim Personalrat zu beantragen;

-        darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;

-        Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten, insbesondere in Fragen der Berufsbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken; die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die Betroffenen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren.

 

Ø  Zusammengefasst: sich für die besonderen Belange der jungen Bediensteten einzusetzen!

 

Warum sollte ich in der JAV mitarbeiten?

Weil du

Ø  aktiv Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Ausbildung im Justizvollzug nehmen kannst

Ø  früher informiert bist und deine Meinung gehört wird

Ø  für die Erfüllung deiner Aufgabe in Fort- und Weiterbildungen geschult wirst

Ø  andere JAV-Vertreter aus ganz NRW kennenlernst

 

Wer kann Mitglied der JAV werden?

Ø  Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also noch keine 27 Jahre alt sind), sowie Auszubildende, Anwärter*innen und Praktikant*innen.

Übrigens: wird man innerhalb der Amtszeit 27 Jahre alt, erlischt die Mitgliedschaft nicht!

 

Und wer darf wählen?

Ø  Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Beschäftigten, die noch keine 18 Jahre alt sind (gibt es im Justizvollzug sehr selten), sowie Auszubildende, Anwärter*innen und Praktikant*innen.

 

Wann sind die Wahlen?

Ø  Die Wahlen finden am 22. Mai 2025 statt.

 

Gibt es in jeder Einrichtung eine JAV?

Ø  Das Gesetz gibt vor, dass in Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf zur JAV wahlberechtigten Beschäftigten eine JAV zu bilden ist.

 

Wie viele Mitglieder hat die JAV?

Ø  Die JAV besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person.

Ø  Bei 21 bis 50 wahlberechtigten Beschäftigten besteht die JAV aus drei Mitgliedern.

(mehr dazu findet sich im § 56 des Landespersonalvertretungsgesetz NRW)

 

Wie lange ist man Mitglied der JAV?

Ø  Die regelmäßige Amtszeit beträgt zwei Jahre.

 

Was ist denn jetzt die HJAV (Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung)?

Ø  Die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung wird unabhängig von der JAV gewählt.

Ø  Sie wird beim Ministerium der Justiz in Düsseldorf gebildet und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Hauptpersonalrates Justizvollzug teil.

Ø  Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die gleichzeitig mit den JAV’en in den Einrichtungen gewählt werden.

Ø  Die HJAV ist auch Ansprechpartner für die Anwärter*innen der Justizvollzugsschule und an der Fachhochschule in Bad Münstereifel. Dort ist sie regelmäßig vor Ort.

 

Haben wir dein Interesse geweckt?

Melde dich gerne bei deinem Ortsverband des BSBD in deiner Anstalt oder sende eine E-Mail an JAV25@bsbd-nrw.de !

Jugend

Aufgaben und Tätigkeiten der BSBD-Jugend NRW

  • Die BSBD-Jugend NRW kümmert sich fachschaftsübergreifend um die Belange der jungen Bediensteten und Anwärter im Justizvollzug.
  • Um dieses zu gewährleisten, trifft sich die BSBD-Jugend NRW mehrmals im Jahr in der JV-Schule in Wuppertal, um mit den Anwärtern sowie mit Vertretern der Schulleitung Gespräche zu führen. Die Inhalte dieser Gespräche berühren allgemeine Fragen der theoretischen und praktischen Ausbildung, aber auch Einzelfälle, bei denen Probleme aufgetreten sind. Auf Wunsch werden diese Gespräche vertraulich behandelt.
  • Des Weiteren bemüht sich die BSBD-Jugend NRW um eine rege Zusammenarbeit mit der örtlichen und überörtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung.
  • Ein weiteres Ziel der BSBD-Jugend NRW ist es, die Dienstanfänger und Anwärter durch gezielte und umfangreiche Information auf den Beruf im Justizvollzug, die Ausbildung und den weiteren beruflichen Werdegang vorzubereiten.
  • Dafür wurde durch die BSBD-Jugend NRW jeweils eine Dienstanfänger- und eine Anwärtermappe herausgegeben.
  • Darüber hinaus wurde auch ein Flyer entwickelt, der bei Veranstaltungen ausgegeben werden kann, um möglichen Bewerbern einen ersten Eindruck über unser Berufsbild zu vermitteln.

Der BSBD-Landesvorstand NRW unterstützt und fördert unsere Tätigkeit im vollen Umfang. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wird dadurch bewiesen, dass die stellvertretende Landesvorsitzende Eva Lehmann als Koordinatorin der BSBD-Jugend NRW fungiert und die Landesjugendsprecherin der BSBD-Jugend NRW als kooptiertes Mitglied im Landesvorstand arbeitet.