Diskriminierungsschutz steht für uns nicht zur Diskussion. Das ist selbstverständlich – gerade im Justizvollzug.
Der vorliegende Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) überzeugt uns trotzdem nicht. Er löst kein erkennbares Problem, schafft aber neue.
Der Justizvollzug ist schon heute kein rechtsfreier Raum. Es gibt klare Regeln, funktionierende Aufsicht und den Weg zu den Gerichten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat bereits jetzt Möglichkeiten, sich zu wehren. Ein zusätzliches Gesetz ändert daran nichts. Es kommt einfach noch oben drauf – mit allem, was dazugehört: mehr Verfahren, mehr Dokumentation, mehr Aufwand.
Der kritischste Punkt im Gesetzentwurf ist die Beweislastregelung. Künftig sollen schon Indizien reichen, um eine Diskriminierung zu vermuten. Dann muss die Behörde beweisen, dass genau das nicht der Fall ist. Das klingt erstmal fair. In der Praxis ist es das nicht. Im Vollzug werden jeden Tag Entscheidungen getroffen, die unterscheiden müssen. Genau das ist der Job.
Wenn daraus schnell ein Diskriminierungsvorwurf entsteht, stehen die Beschäftigten dauerhaft unter Rechtfertigungsdruck.
Der Justizvollzug ist kein normales Verwaltungssystem. Hier geht es um Sicherheit – jeden Tag.
Entscheidungen basieren auf Einschätzungen wie:
Diese Unterschiede sind notwendig. Ohne sie funktioniert der Vollzug nicht. Wenn solche Entscheidungen im Nachhinein ständig unter Diskriminierungsverdacht stehen, wird es schwierig. Und im Zweifel auch gefährlich.
Das Gesetz bleibt nicht abstrakt. Es wirkt direkt im Alltag:
Und das heißt im Zweifel: weniger Handlungsspielraum und weniger Sicherheit.
Der Vollzug läuft jetzt schon am Anschlag. Der Krankenstand liegt bei über 13 %. Zusätzliche Pflichten durch ein neues Gesetz binden genau das Personal, das eigentlich für andere Aufgaben gebraucht wird. Mehr Papier hilft niemandem – weder den Beschäftigten noch den Inhaftierten.
Das Ziel, Diskriminierung zu verhindern, ist richtig. Der Weg über dieses Gesetz ist es nicht.
Was der Justizvollzug braucht, ist:
Noch ein Gesetz schafft keine bessere Praxis.
#voneuchfüreuchmiteuch
Autor BSBD NRW