Zum Tod von Irmgard Wimmer, ehemalige Leiterin der JVA Herford
Die Juristin Irmgard Wimmer zählt zu jenem Kreis der Mütter und Väter des modernen Strafvollzuges, der den bis in die 1960er Jahren eher militärisch geprägten Vollzug an verantwortlicher Stelle in einen Erziehungs- und Behandlungsvollzug überführte. Diese Art der Vollzugsgestaltung nahm die Vermittlung von Werten sowie die Eröffnung von Perspektiven und Chancen verstärkt in den Blick. Am 11. April verstarb sie im Alter von 89 Jahren.
Nach dem erfolgreichen Studium der Jurisprudenz trat Irmgard Wimmer 1957 als Gerichtsassessorin und später als Staatsanwältin in den Dienst des Freistaates Bayern. In dieser Funktion hatte sie erste Kontakte und Berührungspunkte mit Vollzugseinrichtungen. Die Möglichkeit, unmittelbar die Lebensumstände von Menschen beeinflussen und verbessern zu können, erlebte sie als Herausforderung und wechselte konsequenterweise in den Strafvollzug. Hier war sie zunächst in leitenden Funktionen verschiedener Vollzugseinrichtungen tätig, bevor ihr 1968 als erster Frau in Nordrhein-Westfalen die kommissarische Leitung der Jugendstrafanstalt Herford übertragen wurde. Am 30. Mai 1969 wurde Irmgard Wimmer zur Regierungsdirektorin befördert und durch den damaligen Justizminister der Landes NRW, Dr. Dr. Josef Neuberger, in ihr neues Leitungsamt eingeführt.
Die Leitung der Herforder Einrichtung hatte Irmgard Wimmer bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1989 inne. Sie begründete in Herford eine Ära und hinterließ tiefe Spuren bei der konsequent erzieherischen Ausgestaltung des Herforder Jugendvollzuges. Die Behebung von schulischen und beruflichen Defiziten der jungen Gefangenen, war ihr ein persönliches Anliegen. Ihr berufliches Wirken stellte sie folglich unter die Mahnung Albert Schweitzers: „Man darf niemals einen Menschen einem Zweck opfern. Denn wer einen Menschen aufgibt, der lässt eine Welt untergehen! Und es gibt keinen Grund, keinen Preis, keine Weltanschauung und keine Ziele, die das rechtfertigen könnten.“
Als empathische, jedoch auch willens- und entscheidungsstarke Persönlichkeit legte Irmgard Wimmer großen Wert darauf, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Regelungsabsichten nachvollziehbar und einsichtig zu machen. Durch ihre Argumentationsstärke und Überzeugungskraft gelang es ihr, das Personal auf eine gemeinsame Zielausrichtung und -erreichung zu verpflichten. Diese Eigenschaften sorgten auch dafür, dass Vertrauen wachsen konnte und Irmgard Wimmer als nahbare Vorgesetzte respektiert und geschätzt wurde.
Für die Gewerkschaft Strafvollzug gehörte Irmgard Wimmer von 1970 bis 1985 als stellvertretende Landesvorsitzende dem Leitungsgremium des BSBD an. Hier konnte sie ihre spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten als Juristin einbringen. Die Stellungnahmen des BSBD zu Gesetzvorhaben und Landtagsanhörungen haben von ihrer Fachkompetenz nachhaltig profitiert.
Pflichtbewusstsein und das Aufgehen in einer beruflichen Aufgabe waren bestimmend für ihr berufliches Wirken. Doch auch nach dem Eintritt in den Ruhestand ließ ihr altruistisches Engagement nicht nach. Irmgard Wimmer widmete sich fortan karitativen Zwecken in der Patientenbetreuung und Pflege ebenso wie der Gemeindearbeit in der katholischen Kirche. Erst mit dem Nachlassen ihrer körperlichen Kräfte, musste sie in den letzten Jahren kürzertreten. Wegen ihres selbstlosen Einsatzes und ihrer tiefen Überzeugung, teilen und abgeben zu müssen, wenn es einem gut geht, würden viele ihrer Schützlinge, Kolleginnen und Kollegen sowie karitativen Mitstreiter den Satz unterstreichen: „Irmgard Wimmer war ein wirklich guter Mensch!“
Tief betroffen und menschlich berührt trauern wir mit Irmgard Wimmers Angehörigen um einen gütigen, großzügigen und überaus hilfsbereiten Menschen, der nach einem erfüllten Leben von uns gegangen ist. Die Gewerkschaftsfamilie trauert um eine Kämpferin für die gemeinsamen Interessen der Strafvollzugsbediensteten, die in schwierigen Zeiten Verantwortung für den BSBD getragen hat.
Wir werden Irmgard Wimmer in guter Erinnerung behalten und ihr ein uns allzeit verpflichtendes Andenken bewahren.