21. Mai 2016

Zeichnet sich ein Erfolg bei „Gitterzulage“ und Dienstkleidung ab?

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten politischen Kreisen verlautet, sollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bereit sein, nicht nur die seit langem zugesagte Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“, sondern auch deren seit Jahren durch den BSBD geforderte Anhebung auf das Niveau der „Polizeizulage“ mit der Dienstrechtsreform gesetzlich regeln zu wollen. Daneben scheint auch beabsichtigt zu sein, dass leidige Problem der Dienstkleidung nunmehr einer vernünftigen Regelung zuzuführen.

BSBD-Chef Peter Brock hatte die Sachverständigenanhörung am 07. März 2016 zur Dienstrechtsreform genutzt, um u.a. diese beiden Problembereiche anzusprechen und dringend gebotene Verbesserungen einzufordern. Weil die Dienstrechtsreform zehn Jahre hinausgezögert worden sei, in denen der gesamte öffentliche Dienst keine strukturellen Besoldungsverbesserungen erfahren habe, und die jetzige Reform auch noch unter dem Gebot der Kostenneutralität leide, sei es eine Frage der Fairness, die „Gitterzulage“ nunmehr an das Niveau der „Polizeizulage“ anzugleichen, um im Bereich der Inneren Sicherheit endlich die Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte zu realisieren, stellte der Gewerkschafter klar.

Im Hinblick auf die Dienstkleidung hat der BSBD seit Jahren eine gesetzliche Regelung im Beamtengesetz NRW angeregt, damit den Strafvollzugsbediensteten die Dienstkleidung künftig unentgeltlich durch eine Kleiderkammer zur Verfügung gestellt wird und – ähnlich wie im Polizeibereich – getauscht werden kann, sobald sie verschlissen oder die Tragezeit abgelaufen ist. Für den Fall, dass diese Alternative nicht zeitnah realisiert werden könne, hatte Peter Brock anlässlich der Anhörung die mindestens 50-prozentige Anhebung des Dienstkleidungszuschusses gefordert.

Es ist schon ein Anachronismus, dass Strafvollzugsbedienstete ihre gesamte Dienstkleidung mit einem monatlichen Betrag finanzieren sollen, der Kriminalbeamten allein für die Reinigung ihrer Privatkleidung zur Verfügung steht. Deshalb ist der BSBD-Chef anlässlich der Anhörung und in zahlreichen Hintergrundgesprächen mit Abgeordneten der Regierungsparteien für eine Regelung eingetreten, die den Kolleginnen und Kollegen die Beschaffung einer vollständigen Dienstkleidung auch tatsächlich zeitnah ermöglicht.

Nunmehr zeichnet sich ab, dass die Landesregierung durchaus Bereitschaft erkennen lässt, diese langjährigen BSBD-Forderungen tatsächlich zu erfüllen. Derzeit soll lediglich noch die Zustimmung der Haushaltspolitiker ausstehen, um die angesprochenen Punkte definitiv noch mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz verwirklichen zu können.

Die katastrophalen Meinungsumfragen der letzten Wochen werden sicher dazu beigetragen haben, dass speziell die SPD sich wieder verstärkt ihrem Markenkern zuwenden will, nämlich dem solidarischem Eintreten für die Interessen abhängig beschäftigter Menschen. Hier ist in den letzten zehn Jahren viel Vertrauen verloren gegangen.

Wenn es die SPD ernst meint, dann sollte sie für den Bereich des Strafvollzuges die letzten notwendigen Schritte zur Erhöhung der „Gitterzulage“ und zur Verbesserung der Verhältnisse bei der Dienstkleidung konsequent gehen. So könnte sie den Prozess der kontinuierlichen Vertrauenserosion stoppen und ein deutliches Signal der Verlässlichkeit senden, um Vertrauen bei den Wählerinnen und Wählern zurückzugewinnen und nicht weiteres Vertrauen zu verlieren.

Friedhelm Sanker

BSBD

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