16. Juli 2025

Wenn das Maß voll ist – Verfassungswidrige Besoldung, aber mehr Geld für Gefangene?“

Die Landesregierung erhöht großzügig die Gefangenenvergütung – während die Beamtenbesoldung in NRW weiter gegen das Grundgesetz verstößt. Der BSBD NRW stellt klar: So geht man mit seinem Personal nicht um.

Klare Worte vom höchsten Gericht – doch keine Besserung in Sicht

Die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Das hat ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio im Auftrag des dbb nrw eindrucksvoll belegt. Die Landesregierung interessiert das offenbar wenig. Statt das eigene Personal ordentlich zu bezahlen, verteilt man das knappe Geld lieber woanders: an Gefangene. Die Realität im Vollzug: Mehr Geld für Gefangene als für Berufsanfänger? Seit dem 1. Juli 2025 ist die Gefangenenvergütung in NRW deutlich erhöht worden. In der höchsten Stufe erhalten Gefangene jetzt bis zu 628,03 € im Monat – netto, ohne Abzüge. Dazu kommen kostenfreie Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung sowie unter Umständen der Erlass von Verfahrenskosten und Haftkostenbeiträgen. Auch Aufwendungen für Miete, Strom oder Krankenversicherung entfallen vollständig. Die Stellungnahme des BSBD NRW zum Gesetzentwurf macht unmissverständlich deutlich, wie fragwürdig diese Erhöhung ist – und dass sie nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert war. Das Gericht verlangte ein neues Konzept für Gefangenenarbeit, keine pauschale Gehaltserhöhung. Der Kernpunkt unserer Kritik ist dabei vor allem der Vergleich mit der Besoldung unserer Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst und des Werkdienstes sowie des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1.2.

„Die einer Anwärterin bzw. einem Anwärter am Ende des Monats zur Verfügung stehenden Mittel dürften nach Abzug der entsprechenden Aufwendungen kaum höher liegen.“

Das ist ein Armutszeugnis für das Land. Menschen, die sich für einen verantwortungsvollen, belastenden und sicherheitsrelevanten Beruf entscheiden – oft mit Familie –, sollen am Monatsende kaum mehr Geld zur Verfügung haben als Gefangene? Das ist nicht nur ökonomisch unsinnig, sondern ein Schlag ins Gesicht für alle, die tagtäglich den Justizvollzug am Laufen halten.

Und jetzt auch noch Stelleneinsparungen?

Wie aus dem politischen Raum zu hören ist, plant das Land für den Haushalt 2026 erneute Stelleneinsparungen – auch im Justizvollzug. Das ist angesichts der ohnehin extrem angespannten Personallage und des anhaltend hohen Krankenstandes ein fatales Signal. Noch drastischer wirkt es, wenn man es in den Kontext der neuen Gefangenenvergütung setzt: 

Wer Personal abbaut, während er gleichzeitig die Vergütung der Gefangenen erhöht, betreibt eine Politik gegen die eigene Belegschaft.

Die Botschaft ist eindeutig: Für Gefangene ist Geld da, für den Dienstbetrieb nicht. Die Belastung für die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen steigt weiter – ohne Perspektive auf echte Entlastung oder gerechte Bezahlung. Das ist nicht hinnehmbar.

Haushaltslage plötzlich doch kein Problem?

Laut Gesetzesbegründung belaufen sich die Mehrkosten der Gefangenenvergütung auf 7,7 Mio. € (2025) und knapp 20 Mio. € (2026). Offenbar sind Mittel vorhanden – nur eben nicht für eine Besoldung, die dem Grundgesetz entspricht. Anstatt die massiv unteralimentierten Beamten zu entlasten, streitet sich das Land lieber mit ihnen vor Gericht: Mehr als 2.000 Klagen wurden bereits gegen die Ablehnung der Widersprüche zur Besoldung 2022 eingereicht. Die Verwaltungsgerichte werden über Monate blockiert sein. Ein Ergebnis politischer Ignoranz.

Der BSBD NRW sagt klar:

Wir akzeptieren nicht, dass die Vergütung von Gefangenen stärker wächst als die Besoldung der Bediensteten.

Wir fordern, dass die Alimentation unserer Anwärter und Kolleginnen und Kollegen endlich wieder dem verfassungsrechtlichen Maßstab entspricht.

Wir lehnen jede haushaltsgetriebene Argumentation ab, solange gleichzeitig Millionenbeträge für Gefangenenvergütung zur Verfügung gestellt werden.

Wir stellen klar: Wer Stellen kürzt und gleichzeitig in den Vollzugsanstalten neue finanzielle Anreize für Gefangene schafft, gefährdet nicht nur die Personalbindung – sondern die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems.

 

Der Staat muss sich entscheiden: Will er seine Bediensteten respektieren – oder sie weiter demotivieren? Unsere Antwort ist klar.

Wir kämpfen weiter – für Gerechtigkeit, Verfassungstreue und eine faire Bezahlung im Justizvollzug.

#voneuchfüreuchmiteuch

Zahlen, die für sich sprechen

 

  • Neue Gefangenenvergütung (ab 01.07.2025):

Stufe 3 (100 %): 502,42 € / Monat
Stufe 5 (125 %): 628,03 € / Monat
Zusätzlich: Keine Kosten für Miete, Energie, Verpflegung, medizinische Versorgung
Jährliche Mehrkosten für das Land:
– 2025: ca. 7,7 Mio. €
– 2026: ca. 19,9 Mio. €

  • Anwärterbesoldung:

Netto nach Abzug von Steuern, Miete, Lebenshaltungskosten etc.:
→ Oft nicht wesentlich über dem Betrag, der Gefangenen zur Verfügung steht

  • Personallage im Justizvollzug (Stand Mai 2025):

Unbesetzte Stellen im Justizvollzug: über 700
Krankenstand (allgemeiner Vollzugsdienst): 13,39 %

  • Haushalt 2026:

Geplante Stelleneinsparungen auch im Justizvollzug → Trotz Personalmangel, hoher Belastung und steigender Gefangenenzahlen