Was wird aus der JVA Büren?
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes ist die gemeinsame Unterbringung von Abschiebe- und Strafgefangenen in einer Einrichtung nicht mehr zulässig. Die 21 Ende Juli 2014 noch in der JVA Büren untergebrachten Abschiebegefangenen sind daraufhin unverzüglich in eine Einrichtung des Landes Berlin verlegt worden. Seit dieser Zeit wird die JVA Büren ausschließlich für den Vollzug von Strafhaft genutzt. Seit diesem Zeitpunkt ist die künftige Nutzung der Bürener Einrichtung aber auch ungewiss.
Im Vorfeld der Rechtsausschusssitzung am 03. September 2014 hat das Justizministerium Vorstellungen über die künftige Nutzung der JVA Büren entwickelt. Nach ministerieller Auffassung kommen grundsätzlich zwei Alternativen in Betracht. Die JVA Büren, die sich baulich in einem guten Zustand befindet, könnte einerseits künftig als zentrale Abschiebehaftanstalt für mehrere Bundesländer fungieren oder für Zwecke des allgemeinen Strafvollzuges weiterverwendet werden.
Für die erste Alternative listet das Justizministerium einen Katalog an Prüfaufträgen auf, der abgearbeitet werden müsste, um eine überzeugende Sachentscheidung treffen zu können. So müsse vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage geprüft werden, welche Unterbringungskapazitäten für Abschiebegefangene künftig benötigt würden. Daneben sei abzuklären, ob eine länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Abschiebung von Ausländern tatsächlich realisierbar sei.
Die Rahmenbedingungen für die Weiternutzung der Einrichtung für Zwecke des allgemeinen Strafvollzuges bleiben im Vergleich dazu relativ vage. Zusammenfassend wird lediglich festgestellt, dass zunächst aufenthaltsrechtliche, bau- und mietrechtliche sowie haushaltsrechtliche Klärungsprozesse abgeschlossen werden müssten. Auf jeden Fall werde allerdings auf sozialverträgliche Lösungen für die JVA Büren geachtet.
Der BSBD hat sich angesichts des deutlichen Anstiegs von Asylbewerbern in 2014 und des folglich zu erwartenden Anstiegs der Zahl von Abschiebegefangenen nachdrücklich dafür ausgesprochen, die JVA Büren als zentrale Abschiebehafteinrichtung für mehrere Bundesländer zu etablieren. Hierfür sprechen viele Gründe. Die JVA Büren ist von ihrer Baulichkeit her optimal für eine solche Nutzung geeignet. Hier stehen Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten ebenso zur Verfügung wie Räumlichkeiten für großzügige soziale Kontakte. Zudem ist in der Einrichtung speziell qualifiziertes Vollzugspersonal vorhanden, das über jahrelange Erfahrungen mit abzuschiebenden Menschen verfügt, sensibilisiert ist für deren Ängste und Nöte, aber auch emotionale Ausnahmesituationen professionell zu handhaben versteht.
Im Vorfeld der Rechtsausschusssitzung erklärte BSBD-Chef Peter Brock, dass er sich gewünscht hätte, das Justizministerium hätte eine der aufgezeigten Alternativen mit einer Präferenz versehen. „Die Kolleginnen und Kollegen in Büren sind verunsichert. Sie benötigen schnell Klarheit. Es ist zwar verständlich, dass eine Entscheidung ohne gründliche Sachprüfung nicht getroffen werden kann. Man hätte den Kolleginnen und Kollegen allerdings einen Hinweis geben können, welche Nutzungsalternative durch das Ministerium vorrangig erwogen wird. Der BSBD wird jedenfalls all seine Möglichkeiten nutzen, um den Bürener Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell Gewissheit über ihre berufliche Zukunft zu verschaffen“, stellte Brock klar.