Was macht eigentlich das Tarifeinheitsgesetz?
Vor nunmehr achtzehn Monaten ist es in Kraft getreten und sollte die Suche nach dem gerechten Lohn in den Unternehmen und Behörden der Republik dramatisch vereinfachen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes soll nur noch jener Tarifvertrag verbindlich sein, der von der größten im Betrieb vertretenen Gewerkschaft abgeschlossen wird. Gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde es erstaunlich ruhig, obwohl die einzelnen Regelungen zuvor Unterstützung und Ablehnung gleichermaßen gefunden hatten.
Auch der BSBD hatte sich vehement gegen das Tarifeinheitsgesetz positioniert, weil er die Koalitionsfreiheit des Artikels 9 des Grundgesetzes ausgehebelt sah. Zwischenzeitlich ist das Gesetz vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe gebracht worden. Dort steht am 24. und 25. Januar 2017 in der mündlichen Verhandlung die Verfassungskonformität des Gesetzes auf dem Prüfstand.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz wollte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die DGB-Gewerkschaften stärken und die Streikmacht der sogenannten Spartengewerkschaften brechen. Speziell die dem DBB angeschlossene Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte mit hohen Tarifabschlüssen den Zorn von Arbeitgebern und konkurrierenden Gewerkschaften auf sich gezogen.
Seit nun die Tarifeinheit gesetzlich geregelt ist, stellt der interessierte Beobachter erstaunt fest, dass die Macht der kleinen Gewerkschaften keinesfalls gebrochen ist. Verantwortlich hierfür ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften von der Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes keineswegs überzeugt sind. Sie haben daher die sichere Alternative gewählt und wenden das Gesetz derzeit nicht an, sondern warten lieber den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes ab. Speziell die GDL hatte mit der Bundesbahn die Nichtanwendung des Gesetzes bis 2020 vertraglich vereinbart.
Sowohl den Arbeitgebern als auch den betroffenen Gewerkschaften scheint daran gelegen zu sein, das Klima nicht zu vergiften, bevor man absolute Rechtssicherheit hat. Viele Arbeitgeber hoffen auf die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes, doch nur sehr wenige glauben tatsächlich daran.
Im Übrigen würde man erwarten, dass die Arbeitgeber das Gesetz auf Biegen und Brechen verteidigen, weil angeblich von dem Gesetz der Tariffrieden abhängig ist. Erstaunlicherweise finden sich aber auf Arbeitgeberseite nur wenige Fürsprecher. Das Positivste, was sie über das Gesetz zu sagen wissen, ist: „Besser als nichts!“
Friedhelm Sanker