Verbesserung der Übergangsversorgung auf einem guten Weg?
Nachdem jahrelange Appelle an die Arbeitgeberseite ungehört verhallten, ist auf Initiative des BSBD Bund die derzeit völlig unzureichende Übergangsversorgung in die Einkommensrunde 2015 eingeführt worden. Aufgrund des dort bestehenden Einigungsdrucks war die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) dann endlich bereit, im Rahmen der periodischen Tarifgespräche in Verhandlungen über eine vertretbare Lösung für eine angemessene Übergangsversorgung einzutreten.
Über den Inhalt des am 10. Mai 2016 geführten Tarifgespräches gibt die anhängende gemeinsame Mitgliederinformation von BSBD Bund und dbb Auskunft. Mit der TdL ist vereinbart worden, dass die Arbeitgeberseite die kommenden Monate nutzt, um eine eigene Position abzustimmen, um dann im September 2016 mit den Gewerkschaften weiter zu verhandeln.
BSBD-Chef Peter Brock stellte in Düsseldorf klar, dass von der Übergangsversorgung in Nordrhein-Westfalen zwar nur wenige Arbeitnehmer betroffen seien, es hier aber um Einzelfallgerechtigkeit gehe. „Die unter den Bedingungen des Schichtdienstes im Strafvollzug geleistete Arbeit ist physisch und psychisch fordernd und aufreibend, so dass eine besondere Altersgrenze gerechtfertigt ist. Die Belastungen sind für Beamte und Arbeitnehmer gleich, so dass eine Übergangsversorgung erforderlich ist, die Arbeitnehmern die Inanspruchnahme der Sonderaltersgrenze tatsächlich ermöglicht. Wir werden nicht ruhen, bis auch für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine vernünftige Regelung mit der Arbeitgeberseite vereinbart worden ist“, verdeutliche Peter Brock die Position der Gewerkschaft Strafvollzug.