12. Mai 2026

Stellungnahme des BSBD NRW zum Vorfall in der JVA Euskirchen

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Euskirchen sind ernst und betreffen das Vertrauen in den Justizvollzug insgesamt.

 

Jetzt kommt es darauf an, dass die Ermittlungen sauber und gründlich geführt werden. Gleichzeitig gilt: Solange nichts bewiesen ist, bleibt es bei der Unschuldsvermutung.

Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre das ein erheblicher Schaden für den gesamten Justizvollzug.

Genauso klar ist aber auch: Die große Mehrheit der Beschäftigten macht jeden Tag einen ordentlichen Job, oft unter schwierigen Bedingungen. Diese Kolleginnen und Kollegen dürfen jetzt nicht unter Generalverdacht geraten.

Der BSBD NRW steht für Aufklärung, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Beschäftigten im Justizvollzug.