12. August 2021

Spendenaufruf für hochwassergeschädigte Strafvollzugsbedienstete

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die verheerenden Unwetter an Ahr und Erft haben sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Fluten gewütet. Täglich berichten die Medien über die immensen materiellen Schäden dieser Katastrophe und die physischen und psychischen Leiden der Betroffenen.

Die Politik hat sich klar und unmissverständlich zum „Wiederaufbau“ und insoweit zur Finanzierung der dazu notwendigen Maßnahmen bekannt. „Tod und Leid können wir nicht wiedergutmachen, aber nach dem Wiederaufbau soll keine Stadt, kein Dorf, keine Familie schlechter dastehen als vorher. Dafür gibt es keine Obergrenze“, erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am 03.08.2021.

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung ein Wiederaufbauprogramm in Höhe von 30 Mrd. Euro beschlossen. Mit Hilfe dieser Mittel sollen die malerischen Flecken Erde an Ahr und Erft wieder so hergerichtet werden, wie viele von uns sie kannten und lieben gelernt haben. Viel wichtiger aber ist, die dort lebenden Menschen zu unterstützen, damit die guten Absichten schnell Realität werden können.

In der Veröffentlichung vom 22.07.2021 hat der BSBD NRW erklärt, sich solidarisch mit den Opfern der Hochwasserkatastrophe zu erweisen. Da absehbar ist, dass wir als Strafvollzugsbedienstete angesichts der Kosten allenfalls einen geringen Beitrag leisten können, haben wir zum damaligen Zeitpunkt von einem unmittelbaren Spendenaufruf abgesehen.

Vielmehr haben wir uns dazu entschlossen, für den Fall, dass Kolleginnen und Kollegen erhebliche Vermögensschäden erlitten haben, die weder durch den Staat noch durch Versicherungen ersetzt werden, einen konkret gefassten Spendenaufruf zu starten.

Nach der von uns vorläufig zum Abschluss gebrachten Recherche sind insgesamt fünf Kollegeninnen und Kollegen aus nordrhein-westfälischen Vollzugsanstalten betroffen. Sie alle haben unverschuldet durch höhere Gewalt enorme Schäden erlitten. Für einen Teil dieser Schäden kommt leider niemand auf. Damit ergibt sich für die Betroffenen teilweise eine existenzbedrohende Situation.

Um die durch die Kolleginnen und Kollegen erlittenen Verluste zu lindern, bittet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der BSBD NRW darum, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in einem Akt gelebter Solidarität finanziell zu unterstützen.

Spenden werden auf das Konto des Sozialwerks des BSBD NRW e.V. erbeten.

Raiffeisen Voreifel eG
Sozialwerk des BSBD NRW e.V.
IBAN: DE26 3706 9627 0072 3380 22
BIC: GENODED1RBC
Kennwort: „Flutbetroffenen-Hilfe“

Bei entsprechendem Hinweis können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Vorab darf ich mich für Ihre großzügige Unterstützung der geschädigten Strafvollzugsbediensteten herzlich bedanken. Der BSBD NRW wird sich erlauben, die Gesamthöhe der eingehenden Spenden durch eigene Mittel aufzurunden, auch um deutlich zu machen, dass sich der gewerkschaftliche Zusammenhalt nicht in wohlfeilen Lippenbekenntnissen erschöpft.

Ich grüße Sie herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Ihr
Ulrich Biermann
Landesvorsitzender