Schutzmasken: Es zeichnet sich eine Lösung ab!
In etlichen Vollzugseinrichtungen hakt es bei der Ausstattung mit Atemschutzmasken. BSBD-Chef Ulrich Biermann hat diesen Missstand zum Anlass genommen, die Misere bei Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in einem persönlichen Gespräch zu beanstanden. Gerade in der gegenwärtigen Situation, so Biermann, sei der Vollzug auf die Verfügbarkeit aller Kräfte angewiesen.
Daher sei es geboten, diesen Kolleginnen und Kollegen den bestmöglichen passiven Schutz zur Verfügung zu stellen. Der Minister zeigte sich sichtlich überrascht. Ein solcher Mangel sei bislang nicht an ihn herangetragen worden. Er werde um schnellstmögliche Behebung desselben bemüht sein.
Der Minister hält offensichtlich Wort!
Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine Lösung für die bisherigen Unzulänglichkeiten entwickelt worden sei. Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sei vereinbart worden, die nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen bedarfsgerecht mit FFP2-Masken auszustatten.
Das MAGS verfüge über fünf Zwischenlager im Land, von denen aus die Vollzugseinrichtungen künftig beliefert werden sollten. Noch über die Weihnachtsfeiertage, so der Minister, werde die Unterrichtung der Vollzugseinrichtungen erfolgen, damit die Ausstattung des Vollzuges unverzüglich entsprechend dem aktuellen Bedarf vorgenommen werden könne.
BSBD-Chef Ulrich Biermann bedankte sich für die schnelle Intervention des Ministers und gab der Hoffnung Ausdruck, ihn künftig nicht mehr mit Problemen behelligen zu müssen, die bei einer vorausschauenden und vorsorgenden Verwaltungspraxis gar nicht auftreten sollten.
Das Fehlen von geeigneten Schutzmasken ist keine Lappalie
Derzeit können nicht alle Kolleginnen und Kollegen in ausreichendem Umfang über FFP2-Masken verfügen. Nachfragen bei Vorgesetzten wurden schon mal mit dem Hinweis abgebügelt, man solle selbst für eine Ausstattung sorgen. Folglich hat sich eine Lage eingestellt, dass Gefangene mit FFP2-Masken ausgestattet werden, vielen Bediensteten jedoch maximal medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stehen.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein solches Vorgehen weder Wertschätzung noch Respekt für die Arbeit im Dienst der Sicherheit unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringt, ist diese Praxis auch noch kurzsichtig, weil sie ein erhöhtes Infektionsrisiko in Kauf nimmt. Dabei werden wir angesichts steigender Infektionszahlen darauf angewiesen sein, dass Infektionsrisiko für die Kolleginnen und Kollegen zu minimieren, wenn die Funktionsfähigkeit der Vollzugseinrichtungen dauerhaft gewährleistet werden soll.
Die Mund-Nasen-Bedeckung und die medizinischen Gesichtsmasken schützen Gefangene und andere Menschen im Nahbereich vor Tröpfchen, die die Maskenträger etwa beim Sprechen oder Husten aus Mund und Nase abgeben. Diese Masken verringern die Geschwindigkeit und Distanz, mit der kleinste Flüssigkeitsteilchen, sogenannte Aerosole, sich nach vorn ausbreiten. Den Träger selbst schützen diese Masken nur vor größeren Tröpfchen. Sie bieten folglich nicht jenen Schutz, der im Vollzug zwingend gefordert werden muss.
Atemschutzmasken haben eine bessere und weitreichendere Wirksamkeit. Sie schützen den Träger vor Aerosolen, Rauch und Feinstaub in der Atemluft, wenn die Ränder dicht am Gesicht anliegen.
Zum Schutz vor dem Coronavirus sind mindestens Masken der Klasse FFP2 (Filtering Face Piece) notwendig. Dabei ist auf eine CE-Kennung und eine vierstellige Zahl für die zugelassenen Prüfstellen zu achten. Nur mit dieser Kennzeichnung hat man die sichere Gewähr, dass sie den erwarteten Schutz bieten.
Medizinische Gesichts- und FFP2-Masken sollen in der Regel nicht wiederverwendet werden. Manche Experten sehen kein Problem, Masken im privaten Bereich länger zu nutzen. Allerdings bestehe das Risiko, dass sich Bakterien in den Masken ansiedeln. Daher sollten sie in diesem Fall mit UV-Licht bestrahlt oder ersetzt werden.
Künftig sollte die Verfügbarkeit von FFP2-Masken nach den unter den Ministerien getroffenen Absprachen kein Problem mehr sein. Schließlich haben sich die Beschaffungskosten zwischenzeitlich wieder auf ein Normalmaß eingependelt, nachdem die Masken keine Mangelware mehr sind. Der Großhandelspreis für FFP2-Masken liegt gegenwärtig bei 0,60 €.
Friedhelm Sanker