Psychotherapie ist Rückfallprävention
Warum ambulante Versorgung auch den Justizvollzug betrifft
Psychotherapeutische Versorgung ist mehr als Gesundheitsversorgung. Für haftentlassene Menschen kann sie darüber entscheiden, ob Stabilisierung gelingt oder Rückfallrisiken steigen. Der BSBD NRW sieht deshalb die aktuelle Bundestagspetition zur Sicherung der ambulanten Psychotherapie auch aus Sicht des Justizvollzugs kritisch. Geplante Kürzungen bei der Vergütung könnten die Versorgung weiter verschlechtern und Wartezeiten verlängern.
Resozialisierung braucht Therapie
Psychotherapie ist ein zentraler Bestandteil von Resozialisierung, Rückfallprävention und Opferschutz. Schon heute warten viele Betroffene lange auf einen Therapieplatz. Laut Bundespsychotherapeutenkammer liegt die durchschnittliche Wartezeit bis zum Therapiebeginn bei über vier Monaten. Für haftentlassene Menschen ist das besonders problematisch. Sie stehen häufig gleichzeitig vor sozialen, finanziellen und psychischen Belastungen. Fehlt in dieser Phase die notwendige Unterstützung, entsteht genau dort eine Lücke, wo Stabilisierung entscheidend wäre.
Der kritische Moment liegt nach der Entlassung
Gerade die ersten Monate nach der Entlassung gelten als besonders sensibel. Ohne verlässliche therapeutische Anbindung steigt das Risiko von Destabilisierung und Rückfällen. Behandlung im Vollzug kann nur dann wirken, wenn sie außerhalb der Anstalt fortgeführt wird. Resozialisierung endet nicht am Gefängnistor.
Folgen für Vollzug und Gesellschaft
Eine schwache ambulante Versorgung trifft nicht nur die Betroffenen. Sie belastet auch den Justizvollzug, Bewährungshilfe, Polizei und Justiz. Vor allem aber erhöht sie das Risiko neuer Straftaten und damit neuer Opfer.
Fazit
Wer Resozialisierung ernst nimmt, muss auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung sichern. Therapieplätze sind kein Luxus. Sie sind ein zentraler Bestandteil von Kriminalprävention und öffentlicher Sicherheit.
#voneuchfüreuchmiteuch
BSBD NRW
