Prof. Dr. Michael Walter, erster Justizvollzugsbeauftragter des Landes NRW, verstorben
Professor Dr. jur. Michael Walter ist am 07. März 2014 nach schwerer Krankheit verstorben. Der Jurist und Kriminologe wurde 1944 in Lübeck geboren. Er war von 1977 bis 1984 Professor an der Universität Hamburg und wirkte seit 1984 an der Universität zu Köln. Dort leitete er bis zu seiner Emeritierung im Juli 2009 den Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht.
Von 1971 bis 2009 bekleidete er verschiedene Ämter und Tätigkeiten bei der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Er arbeitete in mehreren Reformkommissionen mit und war von 2002 bis 2006 Vorsitzender des Landespräventionsrates von Nordrhein-Westfalen. Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 wurde Prof. Dr. Walter zum ersten Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen berufen und löste den erst 2007 geschaffenen Ombudsmann ab. Mit Ablauf des 30. September 2013 musste er dieses Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Als Justizvollzugsbeauftragter fungierte Prof. Dr. Walter als unabhängiger Berater des Justizministeriums in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs. Zugleich übernahm er die Funktion des vormaligen Ombudsmannes.
Der Ombudsmann nahm ausschließlich die Rolle eines Vermittlers in Einzelangelegenheiten jener Personen wahr, die vom Strafvollzug als Bedienstete, Gefangene oder Angehörige direkt oder indirekt betroffenen waren. Prof. Dr. Walter sah den Schwerpunkt seiner Arbeit in der Analyse der organisatorisch-strukturellen Rahmenbedingungen des Justizvollzugs. Als Ergebnis seiner Arbeit entwickelte er Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Vollzuges und kooperierte hierbei mit dem Kriminologischen Dienst.
BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock würdigte das Wirken von Prof. Dr. Walter für den nordrhein-westfälischen Strafvollzug, indem er dessen spezifische Leistungen besonders betonte: „Das Institut des Justizvollzugsbeauftragten hat durch Prof. Dr. Walter an Statur, Gewicht und Bedeutung gewonnen. Er hat die Reform des Vollzuges maßgeblich gefördert und beeinflusst und sich stets wohlwollend-kritisch mit dem Strafvollzug befasst. Der Rechtsprofessor hat in der Öffentlichkeit immer darauf aufmerksam gemacht, dass es einen auf Wiedereingliederung abzielenden Strafvollzug nicht ohne ein gewisses Sicherheitsrisiko geben kann. Prof. Dr. Walter wurde zudem nicht müde, nachdrücklich davor zu warnen, bei jeder Sicherheitsstörung gleich die Systemfrage zu stellen. Der BSBD fühlt sich diesem beruflichen Vermächtnis verpflichtet. Prof. Dr. Michael Walter verstarb am vorvergangenen Freitag im Alter von 69 Jahren.