Personalausstattung muss dem Aufgabenumfang entsprechen
Anhörung im Landtag zu den Entwürfen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion für ein Landesstrafvollzugsgesetz
Die Landesregierung will als eines der letzten Bundesländer die mit der Föderalismusreform übertragene Gesetzgebungskompetenz nutzen, um ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu erlassen und dieses an die aktuellen Anforderungen anpassen. In der am 25. Juni 2014 durchgeführten Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation wurde der Gesetzentwurf allgemein begrüßt.
Die Landesregierung will offensichtlich den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs gerecht werden, der „aktivierend“ ausgestaltet sein soll. Eine sorgfältige Diagnostik soll die Basis für eine auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Inhaftierten abgestellte Behandlung sein. Vollzugsbegleitende und nachsorgende Maßnahmen sollen verbunden und koordiniert werden. Der Gesetzentwurf betont die hohe Bedeutung des offenen Vollzuges und setzt auf eine stärker opferorientierte Vollzugsgestaltung. Bei den Disziplinarmaßnahmen setzt die Landesregierung mehr auf die negative Verstärkung unerwünschten Verhaltens und weniger auf Abschreckung.
Für den BSBD nahmen Uwe Nelle-Cornelsen und Ulrich Biermann zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und zu dem Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion Stellung. Sie machten darauf aufmerksam, dass die Gesetzentwürfe "personalintensiv" seien und im Falle der Umsetzung zusätzlicher baulicher und finanzieller Ressourcen bedürften. Uwe Nelle-Cornelsen wörtlich: „Wichtig ist, dass die Mitarbeiter mitgenommen werden, weil sie das Gesetzeswerk umsetzen und mit Leben erfüllen müssen." Bereits derzeit seien die Mehrarbeitsstunden mit steigender Tendenz auf 500.000 Stunden angewachsen. Dies deute darauf hin, dass die Personalausstattung nicht bedarfsgerecht sei. Das Gesetz werde dem Vollzug weitere Aufgaben übertragen, was einen zusätzlichen Stellenbedarf auslöse. Dieser müsse durch die Landesregierung befriedigt werden.
In dieser Hinsicht, so die BSBD-Experten, könne man nicht allein auf weiter rückläufige Gefangenenzahlen und die demographische Entwicklung setzen. Es bedürfe einer aktiven Personalpolitik, um die Kolleginnen und Kollegen nicht zu überlasten und nicht zu überfordern.
Seitens des BSBD wurde zudem kritisch angemerkt, dass der im Gesetzentwurf der Landesregierung breit angelegte Opferschutz mit seinen zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen für die Praxis problematisch sei. Wegen der absehbaren Konflikte von Behandlung und Opferschutz könne das eigentliche Ziel des Vollzuges, Rechtsbrecher bestmöglich auf ein künftig straffreies Leben in Freiheit vorzubereiteten, Schaden nehmen. Und immerhin sei eine gelungene Wiedereingliederung eines Rechtsbrechers in das gesellschaftliche Leben allemal der beste Opferschutz.