BSBD erreicht nochmalige Anhebung des Anwärtersonderzuschlages für den AVD!
Erst im letzten Jahr hatte der Finanzminister NRW zugestimmt, die Anwärtersonderzuschläge für den AVD auf 60 Prozent und für den Werkdienst auf 70 Prozent anzuheben.
Nachdem sich der BSBD jetzt für die Gleichbehandlung der beiden Laufbahnen sowie für eine erneute Anhebung des Zuschlages eingesetzt hatte, hat der Finanzminister sich mit der Festsetzung des Sonderzuschlages für die Anwärterinnen und Anwärter beider Laufbahnen auf 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages einverstanden erklärt. Diese Bewilligung gilt für den Einstellungsjahrgang 2022.
Die Nachwuchsgewinnung gestaltet sich weiterhin schwierig, zumal der Fachkräftemangel zwischenzeitlich auch die Industrie, das Handwerk und die Pflege erreicht hat. Da der Strafvollzug jedoch unzweifelhaft auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber angewiesen ist, um einen behandlungsorientierten Vollzug auch unter immer problematischeren Bedingungen gewährleisten zu können, ist es erforderlich, das vorhandene Bewerberpotential möglichst vollständig auszuschöpfen. In der Vergangenheit waren die vom Vollzug gesuchten Kräfte mit Berufs- und Lebenserfahrung immer schwerer für ein Engagement im Vollzug zu begeistern, weil sie sich eine nochmalige Ausbildung vielfach finanziell nicht leisten konnten.
An den finanziellen Rahmenbedingungen sollte es nach unserer Auffassung aber nicht scheitern, den Vollzug personell angemessen auszustatten. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zwar Wort gehalten und in durchaus nennenswertem Umfang zusätzliche Personalstellen geschaffen, ein Entlastungseffekt kann aber erst eintreten, wenn diese Stellen auch dauerhaft besetzt werden können. Immerhin, und das wollen wir ausdrücklich anerkennen, unterscheidet sich die aktuelle Regierung wohltuend von ihren Vorgängerregierungen, die die Forderungen des Vollzuges weitgehend ignorierten.
Nachdem auch die Möglichkeiten professioneller Werbung erprobt werden, ohne dass bislang ein durchschlagender Erfolg erzielt werden konnte, geht künftig an dem Weg attraktiver Bezahlstrukturen für den Vollzug kein Weg vorbei.
Mit der Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes wird wieder ein Gleichklang mit dem Werkdienst erreicht. Diesen Umstand begrüßt der BSBD NRW ausdrücklich, weil sich die Höhe des Zuschlages nicht an Einstellungsvoraussetzungen, sondern daran orientiert, dass sich auch junge Familienväter, die zudem finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, eine zweite Ausbildung im Strafvollzug finanziell leisten können müssen.
In allen Bereichen der Wirtschaft machen sich Nachwuchssorgen breit. In Industrie und Handwerk werden händeringend Fachkräfte gesucht. Und um diese zu binden, wenn man sie denn gefunden hat, wird in einigen Bereichen bereits mit nennenswerten Prämien allein für die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag geworben.
In den kommenden Monaten wird die Corona-Pandemie dafür sorgen, dass wir bei Bewerberinnen und Bewerber mit der Sicherheit des Arbeitsplatzes punkten können, weil diesem Aspekt wieder ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Diese Entwicklung wird jedoch nicht von Dauer sein, so dass die Attraktivität der im Vollzug erzielbaren Einkommen der entscheidende Gesichtspunkt für die künftig Nachwuchsgewinnung sein dürfte.
Für den BSBD NRW begrüßte Landesvorsitzender Ulrich Biermann die Anhebung der Anwärterbesoldung, kritisierte allerdings gleichzeitig, dass Verbesserungen für die Laufbahnen der Verwaltung nicht – wie von uns gefordert - in Erwägung gezogen worden sind. „Wir haben Verständnis, dass angesichts der hohen Stützungszahlungen im Zuge der Corona-Pandemie bei zusätzlichen Ausgaben Zurückhaltung geübt wird. Wir werden die Verwaltungslaufbahnen aber im Blick behalten, weil wir überzeugt sind, dass auch hier die Notwendigkeit zum Handeln besteht. Der BSBD wird die Wirkung der Anhebung der aktuellen Anwärterbesoldung beobachten und diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit widmen. Eine effektive Nachwuchsgewinnung ist die Voraussetzung für eine angemessene Personalausstattung des Vollzuges. Die Attraktivität der Anwärterbesoldung ist der Schlüssel, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen!“
Friedhelm Sanker