26. November 2024

Mehrarbeit im Justizvollzug NRW

Das Thema Mehrarbeit beschäftigt den BSBD NRW schon seit Jahrzehnten. Die Anhäufung von Mehrarbeitsstunden ist schon fast zur Gewohnheit geworden und in den beruflichen Alltag der Vollzugsbediensteten integriert.

Die aktuellen Zahlen in der Berufsgruppe des allgemeinen Vollzugsdienstes sind alarmierend:

-       im Oktober 2024 lag der Stand der Mehrarbeitsstunden insgesamt bei 566.547,71. Das ergibt umgerechnet 94,10 Stunden pro Bediensteten.

Zum Vergleich:

-       im März 2023 waren es noch 71,87 Stunden pro Kopf.

(Quelle:  Managementinformationssystem - Justizvollzug)

Die Frage die jede/n Bedienstete/n dabei vorrangig beschäftigt ist, wie und wann wird diese geleistete Mehrarbeit mit Freizeit ausgeglichen?

Die gesetzlichen Regelungen dafür sind eindeutig durch Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) geregelt.

Leider ist es in der Praxis häufig sehr schwierig, den Dienstbetrieb in den Justizvollzugsanstalten aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den zustehenden Freizeitausgleich zu gewähren. Unbesetzte Stellen, der hohe Krankenstand, die Behandlung der Inhaftierten, die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung - all das erschwert den Abbau der Mehrarbeit. Der Justizvollzug ist ein Betrieb, der rund um die Uhr funktionieren muss. Das hat häufig zur Folge, dass 12 Tage am Stück Dienst zu verrichten ist, Dienstposten unbesetzt bleiben und der Berg an Stunden kontinuierlich wächst.

Eine Alternative zum Freizeitausgleich ist der finanzielle Ausgleich der Mehrarbeit. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Landesbeamtengesetz (LBG-NRW § 61 Mehrarbeit Abs. 2):

„Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten.“

Eine solche Maßnahme wurde im Jahr 2017 bereits umgesetzt. Damals berichtete der BSBD NRW wie folgt:

„Mehrarbeit: Justizministerium investiert 2 Millionen Euro in finanziellen Ausgleich von Überstunden

Die Personalausstattung des NRW-Strafvollzuges ist derzeit alles andere als auskömmlich, so dass sich – wie in den Vorjahren – erneut ein beträchtlicher Überstundenberg angehäuft hat. Dieses Problem führt faktisch dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens kein angemessenes Äquivalent für ihre Mehrleistungen erhalten.

Weder kann zeitnah Freizeitausgleich gewährt werden, dem das Gesetz Vorrang einräumt, noch kann in Ermangelung entsprechender Haushaltsmittel ein finanzieller Ausgleich erfolgen. Hier setzt die neue Landesregierung jetzt den Hebel mit ihrem Nachtragshaushalt an.

Es sollen nunmehr 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um den Strafvollzugsbediensteten ein Angebot machen zu können. Weil damit erstmals Mittel in nennenswerter Höhe zur Verfügung stehen, beabsichtigt das Ministerium, diese Mittel auch möglichst auszuschöpfen.

Der BSBD hat in Gesprächen mit dem Justizminister jedoch darauf gedrungen, dass den Kolleginnen und Kollegen eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird. Eine finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit soll nur erfolgen, wenn die Betroffenen hierzu ihr Einverständnis erklärt haben. Unter allen Umständen muss verhindert werden, dass Mehrarbeit gegen den erklärten Willen der Betroffenen finanziell abgegolten wird.

Mit einem solchen Vorgehen hat sich Peter Biesenbach (CDU), Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, einverstanden erklärt und die Anstaltsleitungen zwischenzeitlich beauftragt, den Umfang der Stunden zu ermitteln, die älter als ein Jahr sind und für die eine Vergütung begehrt wird. Außerdem sollen die Behördenleitungen eine großzügige Prognoseentscheidung für solche Stunden treffen, für die eine Vergütung von den Betroffenen beantragt wird, die allerdings die Jahresfrist noch nicht erreicht haben. Bei diesen Stunden ist Voraussetzung für eine Auszahlung die Einschätzung der Anstaltsleitungen, dass diese Stunden absehbar nicht innerhalb eines Jahres seit ihrem Entstehen durch Freizeit ausgeglichen werden können.“

Der BSBD NRW würde es begrüßen, wenn die jetzige Landesregierung eine solche Maßnahme wiederholen würde. Schließlich steht sie in der Schuld ihrer Bediensteten, die die Mehrarbeit kontinuierlich leisten müssen.

Da das Thema Mehrarbeit so schnell nicht gelöst werden kann und es sich hier auch um individuelle Rechte unserer verbeamteten Mitglieder handelt, empfehlen wir, die persönlichen Dienstzeiten im Auge zu behalten. Wenn bei der Dienstplanfortschreibung nicht auf den Ausgleich der Mehrarbeit seitens des Dienstherrn geachtet wird, sollte dieser Freizeitausgleich schriftlich eingefordert werden.

 

Autor: BSBD NRW