Jetzt ist die Rückkehr zu mehr Sachlichkeit und Seriosität gefordert
Heute wird sich der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtages erneut mit dem Brand in der JVA Kleve befassen, bei dem sich ein zu Unrecht inhaftierter 26-jähriger Syrer solch multiple Verbrennungen zuzog, dass er am 29. September 2018 in einem Bochumer Krankenhaus verstarb. Zwischenzeitlich ist der Vorfall von Teilen der parlamentarischen Opposition genutzt worden, um die Landesregierung und hier speziell den Justizminister zu attackieren und in Bedrängnis zu bringen.
Dass dabei Strafvollzugsbedienstete, die ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzten, um das Leben des Syrers zu retten, unterschwellig strafrechtlich relevanten Verhaltens bezichtigt werden, wird offenbar als unvermeidlicher Kollateralschaden hingenommen.
Nachdem sich im Zuge der Ermittlungen herausgestellt hat, dass das Opfer doch die Lichtrufanlage seines Haftraumes betätigt haben könnte, stürzen sich Oppositionspolitiker auf monokausale Erklärungen dessen, was sich zugetragen haben könnte. Denn wenn sich jemand per Lichtrufanlage meldet, dann hat er vermutlich keine Suizidabsichten. Wer aber sein Leben nicht beenden will, der legt logischerweise kein Feuer in einem von ihm bewohnten Raum, den er nicht selbständig verlassen kann.
Wenn man sich auf eine intellektuell so schlichte Argumentation einlässt, dann ergibt sich nach den Gesetzen der Logik nur noch die Alternative, dass ein Dritter den Brand verursacht haben muss. Und wer kommt in einer Vollzugseinrichtung wohl dafür in Frage? Doch nur jemand, der auch in der Lage ist, einen Haftraum zu öffnen. Wer sich aus politischen Gründen auf eine solch windige Kausalkette einlässt, der muss allerdings zumindest einen dringenden Tatverdacht benennen können, bevor er einen ganzen Berufsstand öffentlich an den Pranger stellt.
Anfang der Woche hat Justizminister Peter Biesenbach (CDU) das Ermittlungsergebnis des Brandsachverständigen präsentiert. Dieser kommt -wie zuvor auch schon die Kriminalpolizei – zu dem Schluss, dass die Spuren darauf hindeuten, dass der 26-jährige Syrer das Feuer „vermutlich in suizidaler Absicht“ selbst gelegt hat. Weshalb der Verstorbene erst nach fünfzehn Minuten - für einen Zellenbrand eine halbe Ewigkeit – auf sich aufmerksam zu machen versuchte, bleibt eine offene Frage, auf die das Ermittlungsergebnis keine Antwort hat.
Es bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis des Brandsachverständigen die teilweise irrational anmutende politische Auseinandersetzung zu beruhigen vermag. Was jetzt von den Politikern gefordert ist, ist mehr Sachorientierung und mehr Seriosität.
In Düsseldorf hat BSBD-Chef Peter Brock darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Unding sei, die Strafvollzugsbediensteten unterschwellig zu verdächtigen, für die Brandentstehung verantwortlich zu sein. „Nach dem Ergebnis der Feststellungen des Brandsachverständigen steht fest, dass die Spuren am Tatort dafür sprechen, dass der Verstorbene das Feuer in seinem Haftraum selbst gelegt hat. Jetzt sind Spekulationen über andere Ursachen unverzüglich einzustellen. Die Strafvollzugsbediensteten, die in den vergangenen Wochen zusammen mit dem Justizminister am Pranger standen, haben unter Einsatz ihrer Gesundheit versucht, das Leben des 26-jährigen Syrers zu retten. Dafür haben sie den Dank von Administration und Politik verdient. Dass die Politik über ihrem politischen Gezänk diese Leistung übersieht und nicht angemessen würdigt, ist ein Armutszeugnis, das nicht gerade für die so agierenden Personen spricht. Für den BSBD anerkenne ich ausdrücklich, dass die Klever Kollegen alles Menschenmögliche unternommen haben, um einem ihrer Schutzbefohlenen das Leben zu retten“, stellte Peter Brock unmissverständlich klar.
Friedhelm Sanker