18. November 2014

Gesetzgebungsverfahren zur Tarifeinheit sofort einstellen

Bundestagspetition

Auf die sofortige Einstellung der Arbeiten am Gesetzgebungsverfahren zur Herstellung der Tarifeinheit zielt die an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Nr. 55245 ab. Mit ihr wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages verlangt, damit die Arbeiten an dem Gesetzesprojekt „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ unverzüglich eingestellt werden sollen. Die öffentliche Sammeleingabe will die Beschränkung der Rechte von Spartengewerkschaften, wie es der BSBD eine ist, verhindern. Der Petitionsausschuss des Bundestages muss sich mit der Angelegenheit befassen, wenn das vorgeschriebene Quorum erreicht wird. Alle Mitglieder sind daher aufgerufen, die Sammeleingabe zu unterstützen.

In der Eingabe heißt es u.a.: „Sollte nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines Betriebes die Verhandlungshoheit ausüben, würde die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur einschränkt, sondern gänzlich ausgeschlossen werden. Artikel 9 des Grundgesetzes legt fest, '…wonach für jedermann und für alle Berufe das Recht gewährleistet ist, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden'. Sollte die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe mehrheitlich vertritt, nicht mehr das Recht zum Streik und zum Durchsetzen der Interessen ihrer Mitglieder erhalten, würde das gegen alle demokratischen Regeln verstoßen. Der unterlegenen Gewerkschaft würde die Daseinsberechtigung entzogen.“

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Die Behandlung dieser Eingaben obliegt dem Petitionsausschuss des Bundestags. Zur Erledigung einer Petition kann der Petitionsausschuss mittels einer Beschlussempfehlung für das Plenum des Bundestages beantragen, die Petition der Bundesregierung oder einem anderen Verfassungsorgan zu überweisen. Damit es eine Petition in die Einzelberatung und -abstimmung des Petitionsausschusses schafft, muss sie spätestens vier Wochen nach der Einreichung von mindestens 50.000 Unterstützern mitgezeichnet werden. Wird das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht, werden zudem ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses angehört.

Die Mitzeichnungsfrist für die „Anti-Tarifeinheits-Petition“ läuft vom 11. November 2014 bis 9. Dezember 2014. Die Mitzeichnung kann schnell und unkompliziert via Internet erfolgen.

Hier die Petition mitzeichnen (www.epetitionen.bundestag.de)