15. September 2026

Gefordert. Erprobt. Bewährt. – Ionenscanner zeigt weiter Wirkung im Justizvollzug NRW

Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen steht derzeit intensiv im sicherheitspolitischen Fokus. Wie real die Gefahren im Vollzugsalltag sind, zeigte sich am 3. September in der JVA Gelsenkirchen: Bei einer Haftraumkontrolle entdeckten Bedienstete 30 karierte DIN-A4-Blätter mit NPS.

Nach Angaben des Justizministeriums entsprach dies rund 73.000 Konsumeinheiten mit einem geschätzten Wert von etwa 36.000 Euro. Justizminister Dr. Benjamin Limbach würdigte in der Sitzung des Rechtsausschusses am 9. September ausdrücklich die Aufmerksamkeit der Bediensteten.


Für den BSBD NRW zeigt dieser Fund erneut, wie entscheidend Aufmerksamkeit und Professionalität der Beschäftigten für die Sicherheit im Justizvollzug sind. 
Technik kann diese Arbeit unterstützen, sie aber nicht ersetzen. Der Ionenscanner zeigt, wie das sinnvoll funktionieren kann.

BSBD greift das Thema früh auf
 

Bereits im Juli 2024 forderte der BSBD NRW den Einsatz von Ionenscannern im nordrhein-westfälischen Justizvollzug. Damals gehörte Nordrhein-Westfalen noch zu den wenigen Bundesländern, die auf diese Technik verzichteten. Der BSBD NRW hatte deshalb die Beschaffung und den regelmäßigen Einsatz ausdrücklich angemahnt. Was 2024 noch an Kosten- und Haushaltsfragen zu scheitern drohte, hat sich inzwischen in der Praxis bewährt. 


Heute wird nicht mehr über das Ob, sondern über die Ausweitung auf weitere Standorte gesprochen. Ende 2025 startete die Pilotierung in der JVA Rheinbach. Inzwischen liegen umfangreiche Praxiserfahrungen vor. Wie der Justizminister im Rechtsausschuss berichtete, bewertet das Ministerium die bisherigen Ergebnisse positiv. Proben aus weiteren Justizvollzugsanstalten werden mittlerweile ebenfalls in Rheinbach untersucht. Auch die Ausstattung weiterer Anstalten wird geprüft.
 

Dass der Ionenscanner heute überhaupt auf der Agenda des nordrhein-westfälischen Justizvollzuges steht, ist auch das Ergebnis unseres beharrlichen Drängens. 
Der BSBD NRW hat das Thema früh aufgegriffen, öffentlich gemacht und eine konkrete technische Lösung eingefordert. Ohne diesen Anstoß wäre die Entwicklung vermutlich deutlich später in Gang gekommen.


Gezielte Sicherheit statt Symbolpolitik
 

Die aktuelle Diskussion über zusätzliche Kontrollmaßnahmen zeigt, wie wichtig es ist, genau hinzusehen. Sicherheit entsteht nicht durch Pauschallösungen, sondern durch Maßnahmen, die an konkreten Risiken ansetzen und im Vollzugsalltag tatsächlich etwas bringen.
Natürlich ist auch der Ionenscanner kein Allheilmittel. Er ersetzt weder aufmerksame Beschäftigte noch gut ausgebildete Diensthunde oder konsequente Kontrollen. Er ergänzt diese Instrumente dort, wo technische Unterstützung einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn ermöglicht.


Für den BSBD NRW steht fest: Gefordert. Erprobt. Bewährt.

 
Die Pilotierung in Rheinbach hat gezeigt, dass der Ionenscanner im Vollzugsalltag funktioniert und einen konkreten Beitrag zur Sicherheit leisten kann.
Jetzt muss der nächste Schritt folgen. Weitere Justizvollzugsanstalten sollten dort ausgestattet werden, wo der Einsatz sinnvoll und erforderlich ist.
Wer die Praktiker ernst nimmt, hört auf ihre Erfahrungen und gibt ihnen die Mittel an die Hand, die im Vollzugsalltag tatsächlich wirken.

BSBD NRW

#voneuchfüreuchmiteuch