Ergebnis der Rentenkommission: Auf die Beamten wird nicht zugegriffen
Es hatte den Anschein gehabt, als würde die seit zwei Jahren tagende Rentenkommission der Bundesregierung vorschlagen, auf eigenständige Versorgungssysteme wie die Beamtenversorgung zuzugreifen, um auch angesichts einer alternden Gesellschaft das Prinzip der umlagefinanzierten Rente aufrechterhalten zu können. Nicht nur die Bertelsmann-Stiftung hatte entsprechende Forderungen erhoben, auch viele politische Akteure hatten ein entsprechendes Vorgehen von der Kommission gefordert.
Die gestern dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zugeleiteten Reformvorschläge sind in den Medien auf vehemente Kritik gestoßen. Die Vorschläge hinterlassen zumindest den Eindruck, als hätte sich eine völlig zerstrittene Kommission auf einen Minimalkonsens geeinigt und die Kärrnerarbeit für die Entwicklung von tragfähigen Vorschlägen einer Nachfolgekommission überlassen.
Neben vielen nebulösen Anregungen gipfeln die konkreten Regelungsanstöße darin, die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr strikt bei 20 Prozent zu deckeln, sondern je nach Bedarf in einer Spanne von 20 bis 24 Prozent zu halten. Mit den zusätzlichen Einnahmen soll ein Rentenniveau garantiert werden, das sich in der Bandbreite von 44 bis 49 Prozent bewegt.
Landläufig wird angenommen, dass das als Prozentwert angegebene Rentenniveau jenen Geldwert beschreibt, den ein Rentner als Anteil seines vorher erzielten Einkommens als Rente erhält. Diese Auffassung ist falsch, so dass Rentenexperten nach einem Verfahren suchen, wie die künftige Rente einfacher ermittelt und vermittelt werden kann. Das Rentenniveau wird derzeit als Relation zwischen der Höhe einer Rente einer Person mit 45 Beitragsjahren mit jeweils durchschnittlichem Einkommen und dem aktuellen Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers beschrieben.
Bei sinkenden Einkommen, wie sie durch die Corona-Krise wohl zu erwarten sind, steigt das Rentenniveau, weil die erworbenen Rentenansprüche nicht gekürzt werden dürfen, während überproportional steigende Einkommen der Arbeitnehmer zu einem Absinken des Rentenniveaus führen.
Die Rentenkommission hat die Einbeziehung neuer Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung letztlich verworfen. Welche Gründe dafür maßgebend waren, ist noch nicht bekannt. Man darf aber davon ausgeben, dass die rechtlichen Schwierigkeiten der Umsetzung eines solchen Vorhabens, immerhin hätte dies eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich gemacht, durchaus abschreckend gewirkt haben könnten.
BSBD-Chef Ulrich Biermann zeigte sich erleichtert über die Reformvorschläge, warnte allerdings vor zu großem Optimismus: „Jene politischen Kräfte, denen die Beamtenversorgung ein Dorn im Auge ist, sind nicht verschwunden, wir werden uns auch zukünftig auf die Abwehr solcher Vorhaben einstellen müssen. Die Bundesregierung ist im Übrigen gut beraten, in Zeiten des demografischen Wandels sich nicht so sehr auf die Umlagefinanzierung der Rente zu versteifen. Schließlich produzieren wird seit Jahren Wachstum. Und wenn der zu verteilende Kuchen größer wird, dann dürfte es kein Problem sein, den Rentnern einen größeren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zukommen zu lassen. Zwar ändert sich dann der Charakter des umlagefinanzierten Verfahrens, doch könnten die Beiträge bezahlbar und die Renten auskömmlich gestaltet werden!“
Friedhelm Sanker