09. Oktober 2020

Einkommensrunde 2020: Warnstreiks ausgeweitet

Die Gewerkschaften sehen sich gegenwärtig gezwungen, mit Warnstreiks auf die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber zu reagieren. Sie glauben, die öffentlichen Arbeitgeber nur auf diese Weise zu konstruktiven Verhandlungen und zum Vorlegen eines einigungsfähigen Angebotes veranlassen zu können.

Zwangsläufig sind von den Warnstreiks die Bürgerinnen und Bürger betroffen, was eine schwierige Situation für DBB und Verdi heraufbeschwört. Einerseits muss der Druck groß genug sein, andererseits dürfen die Gewerkschaften nicht das Verständnis der Öffentlichkeit für ihre Anliegen verlieren.

Vor der vermutlich vorentscheidenden dritten Verhandlungsrunde am 22./23. Oktober wird der DBB-Tarifchef Volker Geyer nicht müde, die Leistungen des öffentlichen Dienstes auf den zahlreichen Kundgebungen aus Anlass von Warnstreiks zu betonen, um der Öffentlichkeit und der Arbeitgeberseite vor Augen zu führen, dass die Leistungen des öffentlichen Dienstes einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, die Krisensituation der Corona-Pandemie zu bewältigen.

Beschäftigte wollen nur, was ihnen zusteht

Deshalb, so Geyer, hätten die Beschäftigten von Bund und Kommunen sich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung verdient. „Der öffentliche Dienst erwartet keinen Sonderbonus, sondern Verlässlichkeit in der Fortentwicklung der Einkommen und der Beschäftigungsbedingungen“, unterstrich Geyer die Position der Gewerkschaft. Dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Warnstreiks betroffen seien, bezeichnete der Gewerkschafter als bedauerlich, sei aber wegen der Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber unvermeidbar. Die Bürgerinnen und Bürger bat er insoweit um Verständnis und wohlwollende Unterstützung.

Volker Geyer machte im Rahmen der Veranstaltungen immer wieder deutlich, dass die Gewerkschaften nicht wegen der Corona-Pandemie um 4,8 Prozent höhere Einkommen forderten, sondern trotz der Krisensituation. Angesichts der enormen finanziellen Stützungen für die Wirtschaft, dürfe bei den Leistungen des öffentlichen Dienstes, die dieser unausgesetzt in der Krise erbracht habe, nicht geknausert werden.

Der öffentliche Dienst ist nicht das Sparschwein der Nation

BSBD-Chef Ulrich Biermann hat die aktuellen Warnstreiks zum Anlass genommen, die besondere Bedeutung dieser Tarifrunde für die 2022 anstehenden Verhandlungen für die Beschäftigten der Bundesländer herauszustellen. Faktisch, so Biermann, stehe der öffentliche Dienst wieder dort, wo er sich in den 1990er Jahren befand, als die Deutsche Einheit finanziert sein wollte.

„Der öffentliche Dienst hat während der Pandemie u.a. dafür gesorgt, dass Krankenhäuser, Notärzte, Feuerwehren und die Sicherheitsorgane die Funktionsfähigkeit des Staates garantiert haben. Dafür muss ein vernünftiger Tarifabschluss her, der die Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen abbildet“, betonte der BSBD-Vormann.

Auch für den Bereich der Bundesländer, erläuterte der Gewerkschafter, sei diese Tarifauseinandersetzung von zentraler Bedeutung. Denn nur wenn jetzt ein vernünftiger Abschluss erzielt werden könne, sei Zugeständnisbereitschaft der Arbeitgeber für unsere Verhandlungen in 2022 zu erwarten.

„Was wir aber ganz sicher verhindern müssen, ist eine Situation, die den öffentlichen Dienst als Sparschwein der Nation missbraucht. Die jetzt aufgespannten Rettungsschirme sind gesamtgesellschaftlich verursacht, sie müssen dann aber gesamtgesellschaftlich finanziert werden. Nur auf die Personalkosten zu schielen, verbietet sich allein deshalb, weil sonst die Funktionsfähigkeit des Staates schwer geschädigt würde“, umriss Ulrich Biermann die Position des BSBD NRW.

Hintergrund:

Die Gewerkschaften fordern u.a. eine Einkommenserhöhung um 4,8 %, mind. 150 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 €, Arbeitszeitangleichung Ost an West, Verbesserungen für den Pflegebereich sowie die Reduzierung der 41-Std.-Woche für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte.

Vom TVöD sind etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.

Friedhelm Sanker