Einkommensrunde Bundesländer: Gleichklang mit Bund und Kommunen durchgesetzt!
Es ist geschafft! Ein Abhängen der Beschäftigten der Bundesländer von der Entwicklung bei Bund und Kommunen wurde verhindert. Die Arbeitgeber haben einsehen müssen, dass auf einem hart umkämpften Arbeitsmarkt nur bestehen kann, wer bei der Bezahlung nicht zurückfalle, kommentierte DBB-Chef Ulrich Silberbach das heute in Potsdam erzielte Ergebnis.
„Wir sind heute einen großen Schritt vorangekommen. Der erzielte Tarifabschluss eröffnet Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 Prozent und beträgt im Mittel 11 Prozent“, erklärte der Gewerkschafter am 9. Dezember 2023.
Der Tarifvertrag, der von den Tarifkommissionen der beteiligten Gewerkschaften noch gebilligt werden muss, sieht für die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Noch im Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis Oktober 2024 beträgt die monatliche Zahlung jeweils 120 Euro netto.
Ab dem 1. November 2024 erhöhen sich die Einkommen der Beschäftigten tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 wird das Entgelt um weitere 5,5 Prozent erhöht (mind. jedoch 340 €, wenn dieser Betrag durch Sockelbetrag und prozentuale Erhöhung sonst nicht erreicht wird). Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Mit dieser Vereinbarung erhöhen sich die Gehälter der Beschäftigten durchschnittlich um rd. elf Prozent.
Es ist zudem gelungen, die Zahlung der Pflegezulage, die in Nordrhein-Westfalen den beamteten Pflegekräften bereits seit Jahren gezahlt wird, auf die beschäftigten Justiz- und Maßregelvollzugskräfte auszuweiten. Damit ist eine ganz wesentliche Forderung des BSBD endlich durchgesetzt worden. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass das Tarifergebnis zeit- und Wirkungsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen wird.
In einer ersten Bewertung erklärte BSBD-Vorsitzender Horst Butschinek, dass sich der Tarifabschluss an der oberen Grenze dessen bewege, was durch den Abschluss für Bund und Kommunen vorgegeben worden sei. „Dabei war es zunächst das erklärte Ziel der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gewesen, deutlich unter diesem Abschluss zu bleiben. Dass die Arbeitgeber dieses Ziel aufgeben mussten, ist das Ergebnis von Zehntausenden von Kolleginnen und Kollegen, die mit Warnstreiks und Demonstrationen den erforderlichen Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt haben. Dafür danke ich allen Vollzugsbediensteten, die sich so zahlreich an diesen Aktionen beteiligt haben“, lobte der Gewerkschafter das überragende Engagement der Betroffenen.
Die BSBD-Tarifexpertin Birgit Westhoff betonte, dass ein vernünftiger und akzeptabler Abschluss erreicht worden sei. „Besonders freut mich, dass wird die Pflegezulage für die beschäftigten Kräfte durchsetzen konnten, die damit wieder mit ihren beamteten Kollegen gleichziehen. Dieser Zustand, der sich bereits über Jahre hingezogen hat, war längst unhaltbar geworden. Die durchschnittliche Erhöhung von elf Prozent ist ein angemessener Ausgleich für den inflationsbedingt eingetretenen Kaufkraftverlust der beiden letzten Jahre“, zeigte sich Birgit Westhoff zufrieden.
Friedhelm Sanker