BSBD NRW: Modernisierung des öffentlichen Dienstes – jetzt müssen Taten folgen
Der BSBD NRW begrüßt die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgestellten Eckpunkte zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes.
Die angekündigten Maßnahmen sind Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen Landesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, an dem auch der DBB NRW beteiligt war. Mit dem vorgelegten Maßnahmenpaket werden zentrale Themen wie Arbeitszeit, Zulagenwesen, Altersgeld sowie moderne Arbeitsformen aufgegriffen. Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.
1:1 Übertragung kommt
Für die Beschäftigten besonders relevant ist dabei die angekündigte Einführung eines Jobrad-Modells sowie die klare Zusage der Landesregierung, das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Gerade diese Punkte werden von vielen Kolleginnen und Kollegen erwartet. Aus Sicht des BSBD NRW ist insbesondere die geplante Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos sowie die Reform des Zulagen- und Vergütungssystems ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen können dazu beitragen, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten.
Gleichzeitig macht der BSBD NRW deutlich: Die Ankündigungen allein reichen nicht aus. Entscheidend wird sein, dass die Maßnahmen nun zügig in konkrete Gesetzgebung umgesetzt werden und spürbare Verbesserungen im Arbeitsalltag der Beschäftigten ankommen.
Der Landesvorsitzende des BSBD NRW, Horst Butschinek, stellte in Düsseldorf klar:
„Jetzt muss die Landesregierung auch liefern und die nötigen Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug haben es sich verdient.“ Gerade im Justizvollzug bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, etwa bei der Arbeitsbelastung, der Personalgewinnung und der tatsächlichen Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen. Auch hier wird entscheidend sein, dass angekündigte Verbesserungen – wie etwa beim Jobrad oder bei der Besoldungsentwicklung – tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Der BSBD NRW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen der Beschäftigten im Justizvollzug einsetzen.
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