18. Mai 2024

BSBD begrüßt die Lockerungen im Umgang mit Tätowierungen

Tätowierungen waren und sind immer ein Thema bei den Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges gewesen.

Der BSBD NRW begrüßt die Entscheidung der Leiterin der Justizvollzugsschule, dass Tätowierungen auch während der theoretischen Ausbildung nicht mehr abgedeckt werden müssen. In der Vergangenheit war es diesbezüglich immer wieder zu Diskussionen gekommen. Anwärterinnen und Anwärter, die beispielsweise an den Unterarmen tätowiert waren, mussten während des Unterrichts an der Justizvollzugsschule die Tätowierungen abdecken, obwohl die Regelungen in ihrer Stammanstalt schon den Lebenswirklichkeiten angepasst worden waren.

Vereinzelte Einrichtungen sollten jetzt nachziehen

Die jetzige Entscheidung wird aber für weiteren Diskussionsstoff sorgen, da es noch vereinzelte Anstaltsleitungen im nordrhein-westfälischen Justizvollzug geben soll, die von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und darauf bestehen, dass sichtbare Tätowierungen im Dienst abzudecken sind.

Aus gewerkschaftlicher Sicht entspricht die dahinter liegende Haltung längst nicht mehr dem modernen Zeitgeist.

Insbesondere in Zeiten von Fachkräftemangel und zahlreichen offenen Stellen stellt diese zudem kein Argument für junge Leute dar, diesen abwechslungsreichen Beruf zu erlernen.

Es gibt natürlich Grenzen

Klar und unstrittig dürfte sein, dass sowohl gewaltverherrlichende als auch rechtsradikale Tätowierungen im Justizvollzug nichts zu suchen haben.

Die Gespräche der Landesleitung des BSBD NRW haben wieder einmal Früchte getragen und die Administration sollte nun für ein einheitliches Erscheinungsbild ihrer Bediensteten in allen Einrichtungen sorgen.