21. November 2025

Besoldung vor dem Umbruch: Berlin-Urteil erhöht den Druck auf NRW

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) für 2008–2020 in rund 95 % der Fälle als verfassungswidrig eingestuft.

Die Bezüge lagen vielfach unter dem verfassungsrechtlichen Mindestniveau und wurden nicht ausreichend an Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Das verstößt gegen das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Berlin muss bis 31. März 2027 nachbessern.

Maßstäbe gelten bundesweit

Wichtig für NRW: Die Maßstäbe des Gerichts gelten bundesweit – also auch hier.

In Nordrhein-Westfalen hatte der DBB NRW bereits 2024 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Besoldungsrecht geäußert. Besonders kritisch:

Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung der Besoldung

Antragspflicht für einen Ergänzungszuschlag (§ 71b LBesG)

Verletzung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen

Ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio kommt zum klaren Ergebnis:
Das NRW-Gesetz in der Fassung vom 29.10.2024 ist insgesamt verfassungswidrig.

Horst Butschinek, Landesvorsitzender des BSBD NRW:

„Das Urteil zu Berlin ist ein unübersehbares Warnsignal. Konstruktionen wie ein fiktives Partnereinkommen und eine Antragspflicht auf amtsangemessene Besoldung sind rechtlich nicht haltbar. Nordrhein-Westfalen braucht kein weiteres Flickwerk, sondern endlich ein neues, verfassungskonformes Besoldungsrecht.“

Der BSBD NRW bleibt dran und wird den Druck aufrechterhalten.
Das hier ist kein Nebenthema. Es geht um eure verfassungsmäßigen Rechte.

 

BSBD NRW

#voneuchfüreuchmiteuch