08. Juli 2026

Auch nach den Änderungen bleibt Kritik am LADG NRW bestehen – Der Justizvollzug braucht Vertrauen statt zusätzlicher Bürokratie

Der angekündigte Änderungsantrag zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) zeigt, dass die Kritik zahlreicher Sachverständiger, Verbände und Gewerkschaften nicht unbeachtet geblieben ist. Insbesondere die ursprünglich vorgesehene Indizienregelung und die damit verbundene weitreichende Beweislastumkehr sollen nun abgeschwächt werden.

Künftig sollen Tatsachen vorgetragen werden müssen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Diese Änderung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, beseitigt jedoch nicht die grundlegenden Probleme des Gesetzentwurfs.

Kein Bürokratieabbau in Sicht

Aus Sicht des BSBD NRW schafft das LADG NRW keinen erkennbaren praktischen Mehrwert. Bereits heute bestehen umfassende rechtliche Möglichkeiten, gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsätze sowie disziplinar- und strafrechtliche Vorschriften bieten einen wirksamen Schutz. Ein zusätzliches Landesgesetz schafft deshalb keinen erkennbaren Mehrwert, sondern vor allem neue Bürokratie.

Justizvollzug brauch Handlungssicherheit

Gerade der Justizvollzug ist auf rechtssichere, schnelle und konsequente Entscheidungen angewiesen. Beschäftigte müssen täglich Maßnahmen treffen, die sich ausschließlich an Sicherheitsaspekten und den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Hierzu gehören unter anderem Haftraumdurchsuchungen, Verlegungen, Drogenkontrollen, Besuchsregelungen oder Entscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit, der Beschäftigten und der Inhaftierten und dürfen nicht unter einen pauschalen Diskriminierungsverdacht gestellt werden.

Ombudsstelle bindet Personal

Auch die vorgesehene Einrichtung einer Ombudsstelle begegnet erheblichen Zweifeln. Bereits heute bestehen umfassende Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie dienst- und fachaufsichtliche Kontrollmechanismen. Die Ombudsstelle schafft daher zusätzliche Verwaltungsstrukturen und bindet Personal, ohne dass ein entsprechender praktischer Mehrwert erkennbar wäre.

In Zeiten eines erheblichen Personalmangels im Justizvollzug sollten die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden – bei der Gewährleistung von Sicherheit, Resozialisierung und einem funktionierenden Vollzug. Der Justizvollzug lebt von Professionalität, Rechtsstaatlichkeit und einer sorgfältigen Dokumentation dienstlicher Entscheidungen. Wer Fehlverhalten begeht, muss bereits heute mit disziplinar-, arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

zusätzlicher Rechtfertigungsdruck entsteht

Ein zusätzliches Landesantidiskriminierungsgesetz schafft daher keinen besseren Schutz vor Diskriminierung, sondern führt aus Sicht vieler Beschäftigter zu zusätzlichen Rechtfertigungsdruck und verstärkt das Gefühl, dienstliche Entscheidungen müssen künftig noch umfangreicher abgesichert werden.

Änderungen zeigen - Kritik ist berechtigt

Die vorgenommenen Änderungen bestätigen, dass wesentliche Kritikpunkte der Sachverständigen berechtigt waren.  Gleichwohl bleiben die grundlegenden Bedenken gegen das Gesetz bestehen. Statt neue Beschwerde- und Verwaltungsstrukturen zu schaffen, sollte die Landespolitik ihre Kräfte darauf konzentrieren, den Justizvollzug personell zu stärken, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Vertrauen in die Professionalität seiner Beschäftigten zu festigen.

BSBD NRW

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