Anwärtersonderzuschlag: Weiterzahlung für den Einstellungsjahrgang 2019 gesichert
Wie aus dem Ministerium der Justiz NRW verlautet, hat der Finanzminister der Weiterzahlung der Anwärtersonderzuschläge an die Nachwuchskräfte der Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in bisheriger Höhe zugestimmt. Diese Regelung gilt für die vorhandenen Anwärterinnen und Anwärter sowie für den Einstellungsjahrgang 2019 jeweils für die gesamte Dauer der Ausbildung.
Damit ist die in dieser Form erwartete Entscheidung getroffen worden, hatte doch das Justizministerium die seitens des BSBD vorgeschlagene Erhöhung des Sonderzuschlages gar nicht erst an das Ministerium der Finanzen herangetragen, sondern dieses Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Weil das Ministerium in dieser Hinsicht hinhaltend taktiert, scheint die Überzeugung für das Erfordernis, bei den Bezügen der Nachwuchskräfte nachbessern zu müssen, noch nicht ausreichend gewachsen zu sein.
Der BSBD wird diese Forderung weiterverfolgen, wenn es darum gehen wird, Sonderzuschläge auch für den Einstellungsjahrgang 2020 zu sichern. Insoweit vertritt der BSBD die Auffassung, dass eine Anhebung der Sonderzuschläge auf 90 Prozent des Grundbetrages notwendig und erforderlich ist, um den Bedarf an Nachwuchs künftig decken zu können.
Den Vollzugseinrichtungen fällt es zunehmend schwer, eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren. Dies gilt speziell für einige Regionalbereiche, wo sich der Arbeitsmarkt als praktisch leergefegt erweist. Deshalb wissen wir aufgrund der gewonnenen Erfahrungen, dass finanzielle Anreize zwingend erforderlich sind, um junge Menschen für den Vollzug zu gewinnen. Schließlich bemüht sich der Vollzug auch um Zweitberufler, die teilweise finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, die während einer Ausbildung im Vollzug weiterlaufen würden. Dieser Personenkreis muss sich ein Engagement im Vollzug dann auch „leisten“ können.
In manchen Branchen sollen bereits „Kopfprämien“ und Handgelder gezahlt werden, wie man dies bislang nur aus dem Bereich des Profi-Sportes kannte. Das ist eine Entwicklung, die der Vollzug nicht einfach ignorieren darf, will er seine Konkurrenzfähigkeit nicht mittelfristig verspielen. Angesichts der Knappheit geeigneter Kräfte muss auch über neue Wege nachgedacht werden.
Der BSBD spricht sich zudem dafür aus, die Zahlung des Sonderzuschlages auch für die Laufbahnen des mittleren Verwaltungsdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes zu öffnen. Auch in diesen Laufbahnen fällt es zunehmend schwer, geeigneten Nachwuchs für ein Engagement im Strafvollzug zu interessieren. Der sichere Arbeitsplatz allein reicht nicht mehr aus, um im Wettbewerb um die „besten Köpfe“ erfolgreich zu sein. Auch die Rahmenbedingungen der Beschäftigung müssen attraktiv ausgestaltet sein, um junge Menschen zu überzeugen.
Friedhelm Sanker