Einkommensrunde für Bund und Kommunen; Beschäftigte erhalten zwischen 8 und 16 Prozent mehr Geld
Die Entschlossenheit der vom Tarifvertrag Betroffenen hat die Entscheidung gebracht. Ohne die Warnstreiks und Proteste der vergangenen Wochen wäre der jetzige Abschluss nicht denkbar gewesen. Immerhin waren Hunderttausende den Aufrufen ihrer Gewerkschaften gefolgt und hatten der Arbeitgeberseite zu der Erkenntnis verholfen, dass bei mangelnder Kompromissbereitschaft ein flächendeckender Erzwingungsstreik drohen würde.
Das Ergebnis:
- Vereinbart wurde ein abschlagsfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Davon werden im Juni 2023 1.240 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 220 Euro netto ausgezahlt.
- Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte um den Sockelbetrag von 200 Euro. Anschließend werden die Tabellenentgelte zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht.
- Auszubildende und Praktikanten erhalten einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 jeeils 110 Euro netto.
- Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. März 2024 um 150 Euro angehoben.
- Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
DBB-Chef Ulrich Silberbach meinte, der gefundene Kompromiss könne sich sehen lassen, auch wenn die Länge der Laufzeit eine Hypothek sei. Mehr sei angesichts der klammen Kassen vieler Kommunen, die durch den Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern finanziell arg strapaziert seien, realistisch nicht durchsetzbar gewesen.
Ein Ergebnis – je nach Entgeltgruppe – zwischen 8 und 16 Prozent sei vor den Verhandlungen kaum erwartet worden. Da der überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen in mittleren Entgeltgruppen eingruppiert seien, liege die durchschnittliche Erhöhung der Einkommen bei rd. 11 Prozent, stellte Silberbach fest.
Gegenüber dem Schlichtervorschlag konnten in den Verhandlungen noch kleine Verbesserungen erreicht werden. Dazu gehört, dass die Regelung zur Übernahme der Auszubildenden verlängert worden ist.
Abschließend forderte Ulrich Silberbach von der Arbeitgeberseite die inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich. Erst dann könne die Einkommensrunde als abgeschlossen gelten.
Friedhelm Sanker