Änderung des ersten Entwurfs des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Mit Schreiben vom 06.02.2013 an die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien des Landtages, dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Justizminister, Herrn Thomas Kutschaty hat sich der BSBD NRW vehement gegen den ersten Entwurf des Dienstrechtsanpassungs-gesetztes ausgesprochen. Der ursprüngliche Entwurf sah z.B. vor, dass die Umsetzung der Dienstaltersstufenregelung in Erfahrungsstufen zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen von bis zu 250.- Euro mtl. bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen geführt hätte.
Die Regierungsfraktionen haben nunmehr einen Änderungsantrag zum
Dienstrechtsanpassungsgesetz zur Verabschiedung in 2. Lesung eingereicht.
Die für unseren Bereich wichtigsten Änderungen sehen, zum bisherigen Entwurf, wie folgt aus:
- Eine Anrechnung von hauptberuflichen und förderlichen Zeiten bei der Stufenfestlegung in Erfahrungsstufen ist nunmehr, bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, nicht mehr auf 5 Jahre begrenzt, sondern es findet eine unbegrenzte Anrechnung dieser Zeiten statt.
- Sonstige Qualifikationen werden nun bis zu 3 Jahren anerkannt.
- Es werden Übergangsregelungen für die bereits im Dienst befindlichen Anwärterinnen und Anwärter bis zu der Besoldungsgruppe A 11 geschaffen.
- Für den Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Ermächtigungsgrundlage eingeführt worden.
- War die Beamtin bzw. der Beamte beurlaubt, konnte keine Beurteilung, mithin keine Beförderung erfolgen. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Eine Ermächtigungsgrundlage für die fiktive Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen wird im Fall von Freistellungen oder Beurlaubungen aus familienpolitischen Gründen geschaffen.
Das Gesetz soll zum 01.06.2013 in Kraft treten.
Der Landesvorsitzende zeigte sich sehr erfreut darüber, dass die Regierungsfraktionen und alle anderen Beteiligten den Einwendungen des BSBD gefolgt sind und hier im Sinne der Nachwuchsgewinnung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Es ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die Landesregierung sachlich vorgetragenen Argumenten gegenüber offen ist und, im Gegensatz zu der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft, konstruktive Kritik annimmt.