Mit Schreiben vom 06.02.2013 an die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien des Landtages, dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Justizminister, Herrn Thomas Kutschaty hat sich der BSBD NRW vehement gegen den ersten Entwurf des Dienstrechtsanpassungs-gesetztes ausgesprochen. Der ursprüngliche Entwurf sah z.B. vor, dass die Umsetzung der Dienstaltersstufenregelung in Erfahrungsstufen zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen von bis zu 250.- Euro mtl. bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen geführt hätte.
Die Regierungsfraktionen haben nunmehr einen Änderungsantrag zum
Dienstrechtsanpassungsgesetz zur Verabschiedung in 2. Lesung eingereicht.
Die für unseren Bereich wichtigsten Änderungen sehen, zum bisherigen Entwurf, wie folgt aus:
Das Gesetz soll zum 01.06.2013 in Kraft treten.
Der Landesvorsitzende zeigte sich sehr erfreut darüber, dass die Regierungsfraktionen und alle anderen Beteiligten den Einwendungen des BSBD gefolgt sind und hier im Sinne der Nachwuchsgewinnung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Es ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die Landesregierung sachlich vorgetragenen Argumenten gegenüber offen ist und, im Gegensatz zu der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft, konstruktive Kritik annimmt.