16. September 2022

Wegstreckenentschädigung soll lediglich befristet erhöht werden

DBB und BSBD NRW haben bereits darüber berichtet, dass die „normale“

Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostenrecht von 0,30 € auf 0,35 €

je gefahrenenen Kilometer bei der Benutzung eines privaten

Kraftfahrzeugs befristet für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2024

angehoben werden soll. Dies sieht der Referentenentwurf der

Landesregierung so vor. Dieser Absicht haben wir nachdrücklich

widersprochen und eine dauerhafte und angesichts der galoppierenden

Inflation zumindest kostendeckende Anhebung des Auslagenersatzes

angemahnt.

DBB und BSBD NRW haben seit Jahren eine Anpassung der

Wegstreckenentschädigung gefordert, weil diese seit langem nicht mehr

geeignet war, die tatsächlichen Kosten der dienstlichen Nutzung von

privaten Pkw auszugleichen. Die durch einen Mittelklasse-Pkw

entstehenden regelmäßig entstehenden Kosten bewegen sich nach

Expertenmeinung zwischen 0,60 € und 1,00 € je gefahrenen Kilometer.

 

Der Dienstherr hat die an sich regelmäßig notwendige Erhöhung der

Wegstreckenentschädigung seit Jahren unterlassen. Bislang haben die

Betroffenen diesen Umstand toleriert und ihren Pkw trotz unzureichender

Entschädigung für dienstliche Zwecke verwendet. Ob sie dies bei der

rasant steigenden Inflation und bei Energiekosten, die täglich

schwindelerregendere Höhen erklimmen, auch noch tun werden, darf stark

bezweifelt werden.

 

Annähernd kostendeckende Anpassung ist jetzt notwendig

 

Auch in der Mittelschicht unserer Gesellschaft, zu der auch wir

Vollzugsbedienstete zählen, muss hart gespart werden, um den

Lebensunterhalt noch finanzieren zu können. Zudem darf bezweifelt

werden, ob diese irrsinnigen Erhöhungen, die am Gas- und Strommarkt

aufgerufen werden, gottgegeben sind.

 

Von der Politik wird vielmehr erwartet, dass die Verbraucher vor solchen

extremen Ausschlägen an den Märkten wirksam geschützt werden. Unsere

europäischen Nachbarn gehen dabei mit gutem Beispiel voran.

Offensichtlich haben deren Regierungen mehr Respekt vor ihren

Wählerinnen und Wählern. Oder die Bundesregierung vertraut darauf, sich

ihr zögerliches Handeln leisten zu können, weil die deutsche Bevölkerung

überaus leidensfähig ist und deshalb nicht aufbegehren wird.

 

Wenn man sich jetzt in Nordrhein-Westfalen schon durchgerungen hat, die

Wegstreckenentschädigung tatsächlich anzupassen, dann kann eine

Befristung dieser Maßnahme aber doch nicht ganz ernstgemeint sein.

Mindestens sechs Bundesländer haben die Wegstreckenentschädigung seit

Jahren bereits auf 35 Cent/km angehoben. Was NRW jetzt befristet tun

will, ist deshalb lediglich das Nachvollziehen einer bundesweit

fortgeschrittenen Entwicklung.

 

Selbst das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern billigen ihren

Beschäftigten eine höhere Entschädigung zu. Wenn das Land NRW nicht

riskieren möchte, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre privaten Pkw

nicht mehr für dienstliche Zwecke nutzen, dann ist eine Überarbeitung

des Referentenentwurfs überfällig.

 

Interessante Begründung der Landesregierung

 

Auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird bekannt gewesen

sein, dass die längst nicht mehr kostendeckende Wegstreckenentschädigung

in Höhe von 30 Cent/km faktisch einen Anachronismus darstellt.

 

In diesem Wissen die geplante befristete Anhebung um 5 Cent mit den

exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreisen zu begründen, ist schon ein

couragiertes Vorgehen. Und dann noch in Aussicht zu stellen, die

Anhebung wieder absenken zu wollen, sollten die Spritpreise wieder

fallen, das zeugt schon von konsequenter Verdrängung der Fakten.

 

Mit der Wegstreckenentschädigung werden nicht nur die Spritkosten

ausgeglichen, sie dient auch der anteiligen Finanzierung des Unterhalts

und der Abschreibung des privaten Fahrzeugs. Wäre die Entschädigung auf

60 Cent/km befristet angehoben worden, dann hätte man für eine

Evaluierung nach zwei Jahren noch Verständnis aufbringen können. Eine

nicht kostendeckende Entschädigung nur geringfügig anzupassen und die

Anpassung unter Prüfungsvorbehalt zu stellen, dafür fehlt vielen

Betroffenen jedoch das Verständnis.

 

Alternativen zur Nutzung von Privat-Pkw sind teuer

 

Etliche Kolleginnen und Kollegen, die bislang Dienstreisen mit dem

Privat-Pkw durchgeführt haben, werden jetzt schwer ins Grübeln geraten,

ob sie sich diese finanzielle Unterstützung des Dienstherrn künftig noch

leisten wollen oder noch leisten können.

 

Die Alternativen, Nutzung von Dienstfahrzeugen, wenn sie denn

ausreichend verfügbar sein sollten, oder von öffentlichen

Verkehrsmitteln, werden jedenfalls deutlich höhere Kosten verursachen,

weil in der Regel zusätzliche Arbeitszeit aufgewendet werden muss, um

Haltestellen und Bahnhöfe zu erreichen und auch der zeitliche Aufwand

für Anschlussverbindungen einzurechnen ist. Bei längeren Strecken wird

auch die relative Unzuverlässigkeit der Bahn einkalkuliert werden

müssen.

 

Es ist zu befürchten, dass der Referentenentwurf der Landesregierung die

Risiken für den Landeshaushalt nur unzureichend kalkuliert hat. Deshalb

ist das Kabinett Wüst gut beraten, das Gesetzesvorhaben angesichts der

schwierigen wirtschaftlichen Lage der Kolleginnen und Kollegen nochmals

zu überdenken und substanziell nachzubessern. Andernfalls wird wohl die

Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, ihre privaten Fahrzeuge für

dienstliche Zwecke zu verwenden, auf den Nullpunkt sinken.

 

Friedhelm Sanker