Was machen eigentlich die Sonderrechte im Straßenverkehr für Gefangenentransporte?
Der BSBD hatte bereits Mitte letzten Jahres über einen Erlass-Entwurf des Justizministeriums berichtet, der diese Rechte auch für Gefangenentransporte öffnen sollte. Sowohl Justiz- als auch Innenministerium hatten auf Drängen des BSBD ihr Einverständnis erklärt. Der Erlass-Entwurf regelte die Bedingungen für die Nutzung der Sonder- und Wegerechte endgültig.
Was ist seither geschehen? Man muss kritisch festzustellen: Fast nichts! Wenn aber die Grundsatzentscheidung gefallen ist, eine Problemlösung aber trotzdem nicht realisiert wird, dann darf vermutet werden, dass die Administration auf der Bremse steht.
Vermutlich ist es dem Sicherheitsreferat des Ministeriums ein Dorn im Auge, dass Gefangenentransportwagen, obwohl gewichtige Gründe dafürsprechen, künftig mit „Blaulicht“ über unsere Straße fahren. Deshalb wurde für die notwendige Schulung der Fahrzeugführer ein Hindernis nach dem anderen aufgebaut.
Wenn man die Problemlösung schnell hätte realisieren wollen, hätte die Schulung der betroffenen Fahrzeugführer kurzfristig durch die Polizei oder durch die gemeinnützigen Rettungsdienste erfolgen können, weil die Zahl der zu schulenden Kräfte zunächst noch gering ist.
Dies war aber offensichtlich zu einfach und nicht opportun. Folglich zielte man auf die Ausbildung von Multiplikatoren ab, also vollzugseigene Ausbilder, die künftig die Schulung der Fahrzeugführer in Eigenregie wahrnehmen können. Es ist auch dem Laien klar, dass eine solche Ausbildung mehr Zeit beansprucht und zudem eine Kombination mit einem Fahr- und Sicherheitstraining sinnvoll erscheinen lässt.
Zudem ist diese angestrebte Regelung nicht in direkten Verhandlungen mit der Polizei entwickelt worden. Das Problem wurde vielmehr in die Verbindungsgruppe von Vollzug und Polizei eingespeist. Auch dies könnte der Fortsetzung einer hinhaltenden Taktik geschuldet gewesen sein. Es hätte nur noch gefehlt, dass für die Durchführung von Fahr- und Sicherheitstrainings eine vollzugseigene Teststrecke gefordert worden wäre.
Wenn solch ausufernde Verfahren auch bei den Rettungsdiensten Anwendung finden würden, könnten ehrenamtliche Kräfte wahrscheinlich überhaupt nicht mit den Sonder- und Wegerechten vertraut gemacht werden und Unfallopfer müssten in Ermangelung geschulter Fahrzeugführer lange auf Hilfe warten.
BSBD-Chef Peter Brock hat das Ministerium der Justiz nunmehr aufgefordert, die Angelegenheit mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Eilbedürftigkeit zum Abschluss zu bringen, weil die Zahl der Transporte von problematischen Gefangenen ständig im Ansteigen begriffen ist. „Für weitere Verzögerung haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu recht keinerlei Verständnis mehr“, forderte der Gewerkschafter eine schnellere „Gangart“ von der ministeriellen Administration.
Friedhelm Sanker