Sonderrechte im Straßenverkehr für Gefangenentransporte kommen
Der BSBD hat sich in den letzten Monaten nachdrücklich für verbesserte Sicherheitsausstattungen von Fahrern und Transportbegleitern, für besonders gesicherte Transportfahrzeuge und für Sonderrechte im Straßenverkehr ausgesprochen und eingesetzt. Jetzt zeigen diese gewerkschaftlichen Initiativen augenscheinlich Wirkung.
Das Justizministerium hat sich zwischenzeitlich mit dem Verkehrsministerium wegen der Sonderrechte ins Benehmen gesetzt. Man ist zu dem Ergebnis gelangt, dass für die Transportfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr zuerkannt werden sollen. Die Einzelheiten wird das Justizministerium dem Vernehmen nach im Erlasswege bekanntgeben.
In Bundesländern, in denen die Polizei für Gefangenentransporte zuständig ist, stehen diese Sonderrechte selbstverständlich zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen, wo der Vollzug die Transporte selbst durchführt, war dies allerdings bisher nicht der Fall. Dies führte in Einzelfällen zu sehr skurrilen Verhältnissen. Gefangene, von denen man eine nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchtete, wurden in normalen Gefangenentransportwagen befördert, während hoch gesicherte Polizeifahrzeuge mit Sonderrechten solche Transporte begleiteten.
Jetzt soll der Vollzug für solche Spezialtransporte mit zunächst zwei besonders gesicherten Fahrzeugen ausgestattet werden. Wegen des spezifischen Fahrverhaltens dieser Fahrzeuge ist eine intensive Ausbildung und Schulung erforderlich. Für alle übrigen Transporte sollen Sonderrechte im Straßenverkehr genutzt werden können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Über die sich damit ergebenden Möglichkeiten und Grenzen der Sonderrechte im Straßenverkehr wird im Rahmen von Fortbildungen informiert werden. Aus dem Ministerium verlautete zudem, dass der Umfang des Einsatzes von Spezialfahrzeugen in Zukunft ausgeweitet werden könnte.
BSBD-Chef Peter Brock begrüßte diese Entwicklung und stellte fest, dass NRW nunmehr zu jenen Ländern aufschließe, die Gefangenentransporte durch ihre Polizeivollzugsdienste durchführen ließen. Mit der Realisierung der BSBD-Forderung zur Erhöhung des passiven Schutzes der Kolleginnen und Kollegen des Fahrdienstes, so Brock, trete eine wesentliche Verbesserung ein, die im Interesse der Betroffenen aber auch zwingend geboten sei. “Den Umstand, dass sich die Bedingungen bei der Durchführung von Gefangenentransporten durch die Verfügbarkeit von Sonderrechten künftig deutlich verbessern werden, haben wir dem besonderen Einsatz des zuständigen Abteilungsleiters zu verdanken”, würdigte Peter Brock dessen erfolgreiches Engagement in dieser Angelegenheit.
Friedhelm Sanker