Sonder- und Wegerechte: Was lange währt…..!
Wir schrieben das Jahr 2016, als der BSBD NRW das nordrhein-westfälische Justizminiterium darauf aufmerksam machte, dass die Nutzung der Sonder- und Wegerechte durch den Fahrdienst des Vollzuges überfällig sei und durch die Nutzung gepanzerter Fahrzeuge bei Sondertransporten ein höheres Sicherheitsniveau für unsere Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden müsse.
Die politische Führung des Hauses war schnell überzeugt, doch in der nachgeordneten Beamtenschaft waren Bremser am Werk, denen die Gewerkschaftsforderung offenbar suspekt war. Erst in den zurückliegenden Monaten ist es gelungen, den „Zug“ auf das richtige Gleis zu setzen.
Die Ermittlung jener Fallgestaltungen, in denen die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten in Betracht kommt, wurden seinerzeit noch schnell entwickelt. Danach können diese Rechte genutzt werden
beim Vorliegen konkreter Erkenntnisse über die Gefährdung eines Transports, die einen Anschlag oder einen Befreiungsversuch befürchten lässt,
zur Begleitung eines Rettungstransportwagens, der Sonderrechte nutzt, und
zur Beherrschung konkreter Gefahrensituationen für Leib und Leben der Fahrzeuginsassen im Einzelfall.
Es wäre bereits vor Jahren möglich gewesen, das Fahren mit Blaulicht zeitnah zu realisieren, wenn man für die Schulung der Fahrzeugführer fachlich befähigte Kräfte der Polizei und der Rettungsdienste in Anspruch genommen hätte. Schließlich war die Zahl der zu schulenden Kräfte noch gering.
Ein solches Verfahren war offenbar zu praxisnah und daher nicht opportun. Die Administration entschloss sich folglich, zunächst eigene Multiplikatoren, also vollzugseigene Ausbilder, zu qualifizieren. Eine solche Schulung war selbstverständlich viel anspruchsvoller und benötigte naturgemäß mehr Zeit, zumal sie sinnvoller Weise mit einem Fahr– und Sicherheitstraining kombiniert war.
Da sich auch noch die Schulungskapazitäten als begrenzt erwiesen, ging Monat um Monat ins Land, ohne dass sich Fortschritte einstellten. Augenscheinlich wurde die Maßnahme als nicht so dringlich angesehen, sonst hätte man nach Alternativen gesucht. Immerhin konnten die Transporte während der Jahre, die das Verfahren nunmehr gestreckt worden ist, die Sonder- und Wegerechte nicht in Anspruch nehmen. Ein erkannter Missstand wurde somit nicht schnell beseitigt, wie es notwendig gewesen wäre, sondern am „Köcheln“ gehalten.
Andere Bundesländer waren da problembewusster. Obwohl sie das Problem erst Jahre nach NRW aufgriffen, fahren dort die Vollzugstransporte bereits mit Blaulicht und Martinshorn.
Zwischenzeitlich sind auch in Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Sonder- und Wegenrechte nunmehr zu nutzen. Dass es einen so langen Zeitraum benötigte, um ein drängendes Problem der vollzuglichen Praxis einer sachgerechten Lösung zuzuführen, ist jedoch mehr als kritikwürdig.
Zwischenzeitlich sind an den maßgeblichen Stellen der ministeriellen Administration personelle Veränderungen eingetreten. Die Zusammenarbeit mit dem BSBD NRW hat sich spürbar und wohl auch nachhaltig verbessert, so dass auch die Nutzung der Sonder- und Wegerechte beschleunigt werden konnte, wenn man das nach dem erheblichen Zeitablauf noch so formulieren will.
Für die Zukunft nimmt der BSBD NRW dies jedoch als ein positives Signal, dass berechtigt vorgetragene Anliegen des Vollzuges künftig ausschließlich auf ihre Berechtigung und Realisierbarkeit geprüft werden. Immerhin muss allen Beteiligten klar sein, dass der Vollzug ein sicherheitsrelevanter Bereich ist, in dem jederzeit unvorhergesehene Ereignisse eintreten können. Deshalb werden schnelle und sachgerechte Entscheidungen benötigt, um die Risiken, die die Kolleginnen und Kollegen vor Ort tragen, so weit als möglich zu begrenzen.
Friedhelm Sanker