14. Juli 2015

Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“: Endlich Bewegung

Seit dem Jahre 2010 hat die Landesregierung zugesagt, die Ruhegehaltsfähigkeit u.a. der „Gitterzulage“, die mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 beseitigt worden war, wieder gesetzlich zu verankern. Seither ist fast eine ganze Legislaturperiode ins Land gegangen, ohne dass der politischen Zusage eine gesetzliche Initiative gefolgt wäre. Erst jetzt hat die SPD-geführte Landesregierung mit dem Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes eine Lösung auch für dieses Problem entwickelt.

Der Entwurf u.a. eines Landesbesoldungsgesetzes sieht im § 91 Abs. 6 nun die Regelung vor, dass für alle Beamten und Versorgungsempfänger mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Ruhegehaltsfähigkeit wiederhergestellt wird, wenn sie die „Gitterzulage“ zehn Jahre lang bezogen haben, weil sie zulagenberechtigt dienstlich verwendet worden sind. Für die Höhe der Zulage ist der jeweilige Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand maßgebend.

Eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem Inkrafttreten der jetzt vorgesehenen Neuregelung ist nicht vorgesehen. Nach den gegenwärtigen Planungen soll Gesetz mit Wirkung vom 01. Juli 2016 Gesetzeskraft erlangen.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich erleichtert, dass die Politik jetzt endlich über die reine Zusicherung von Verbesserungen hinausgegangen sei. „Mit dem Gesetzentwurf wird ein Fehler des damaligen Bundesgesetzgebers korrigiert. Für die Strafvollzugsbediensteten bedeutet dies, wenn man von einer durchschnittlichen Dauer des Ruhestandes von rd. zwanzig Jahren ausgeht, eine Erhöhung des Lebensarbeitseinkommens um ca. 15.000 Euro“, freute sich der Gewerkschafter.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird der BSBD nachdrücklich für die Anhebung der Zulage mindestens auf das Niveau der „Polizeizulage“ eintreten. Diese Anhebung ist nach Einschätzung des BSBD geboten, um die typischen zusätzlichen Anforderungen der Arbeit im Strafvollzug finanziell abzugelten, die durch die allgemeine Ämterbewertung nicht erfasst werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entspricht die Regierung-Kraft einer langjährigen Forderung des BSBD und billigt den Strafvollzugsbediensteten, was anzuerkennen ist, erstmals wieder seit langer Zeit eine finanzielle Verbesserung zu, nachdem in den zurückliegenden Jahren stets Sonderopfer zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten eingefordert worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die jetzt gefundene Regelung einen Trend hin zu einer stärker leistungs- und aufgabenangemessenen Besoldung begründet.