Rechtsausschuss berät über ein zukunftsfähiges Vollzugskonzept
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Rechtsausschuss mit dem künftigen Bedarf an Haftplätzen befasst. Die CDU hinterfragte mit ihrem Antrag die gegenwärtige Praxis des Haftplatzabbaus und forderte ein belastbares Konzept für die Zukunft des Strafvollzugs. Zweifel daran, ob NRW bei den Haftplatzkontingenten gut aufgestellt ist, macht die CDU auch an dem Umstand fest, dass bereits gegenwärtig der Anspruch der Gefangenen auf Unterbringung in Einzelhafträumen nicht hinreichend sichergestellt werden kann.
Dies nährte auch ihre Bedenken, der nordrhein-westfälische Strafvollzug könne auf die zukünftigen Herausforderungen nicht angemessen vorbereitet sein. Zur Vorbereitung der Erörterungen hat der BSBD aus Sicht der vollzuglichen Praxis die zum Download angehängte Stellungnahme abgegeben.
Der BSBD sieht es in der aktuellen Situation als geboten an, die Kolleginnen und Kollegen nicht noch stärker zu überlasten und mittelfristig in ausreichendem Umfang Haftplatzkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind prognostische Planungen der Landesregierung erforderlich, die die derzeit bereits absehbaren und die Belegung nachhaltig verändernden Faktoren angemessen berücksichtigen.
Die Annahme, der Strafvollzug könne wegen der demografischen Entwicklung auf Haftplatzkapazitäten verzichten, so dass die Landesregierung mit einer Demografie-Rendite planen könne, hat sich nach Einschätzung des BSBD längst überholt. Bereits gegenwärtig zeichnen sich im Gegenteil hierzu Entwicklungen ab, die eine Ausweitung des Haftplatzbedarfs wahrscheinlich werden lassen. Im zurückliegenden Jahr haben wir einen Massenzustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern erlebt. In überproportionalem Umfang kommen Menschen in dem besonders kriminalitätsanfälligen Alter zwischen 20 und 40 zu uns. Dies lässt erwarten, dass sich die Gefangenenzahlen gerade in diesem Segment spürbar erhöhen werden. Daneben werden wir mit Menschen konfrontiert sein, die aus dem Dschihad zurückkehren. Auch diese Personengruppe wird den Vollzug vor große Herausforderungen stellen und den Haftplatzbedarf beeinflussen.
Der BSBD hat detailliert dargelegt, welche belegungssteigernden Faktoren bereits in nicht allzu ferner Zukunft zu erwarten sind und welch vollzugsgestalterische Herausforderungen auf den nordrhein-westfälischen Vollzug voraussichtlich zukommen werden. Und der BSBD hat verdeutlicht, dass der Vollzug bei der Neuaufstellung des Bereichs der Inneren Sicherheit keinesfalls übersehen werden darf. Sowohl personell als auch konzeptionell muss der Vollzug in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Um das seit Köln erodierte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die rechtsstaatliche Ordnung zurückzugewinnen, ist ein wirksamer, auf Rehabilitation ausgerichteter Vollzug ein unverzichtbares Element der Inneren Sicherheit.