Prozessauftakt in Frankfurt: Hessische Strafvollzugsbedienstete sind der Bestechlichkeit angeklagt
Vor der Spezialkammer für Korruptionskriminalität des Landgerichts Frankfurt hat in dieser Woche der Prozess gegen fünf Angeklagte wegen einer Korruptionsaffäre begonnen, die sich im Frankfurter Offenen Strafvollzug zugetragen haben soll. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei ehemalige Strafgefangene und deren Rechtsanwalt sowie um zwei Strafvollzugsbedienstete. Die zwischen 34 und 56 Jahre alten Angeklagten sollen sich der Bestechung und der Bestechlichkeit schuldig gemacht haben. Wegen des erheblichen Umfangs des Verfahrens hat das Gericht zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen die beiden ehemaligen Strafgefangenen während ihrer Inhaftierung im offenen Vollzug den beiden angeklagten Strafvollzugsbediensteten regelmäßig Geschenke in nicht geringem Wert übergeben haben. Die Anklageschrift nennt Eintrittskarten für Fußballspiele, Einladungen in Speiselokale, ein Fahrrad und auch einen Praktikumsplatz für die Tochter eines Beamten.
Im Gegenzug sollen die Häftlinge durch die Strafvollzugsbediensteten offenbar in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft glaubt Beweise dafür zu haben, dass die Inhaftierten als Gegenleistung abends später als üblich in die Haftanstalt zurückkehren durften und ihre Arbeitsverhältnisse lockerer überwacht worden seien. Bislang machen die beiden Beamten vor dem Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die ehemaligen Häftlinge und ihr Anwalt ließen sich im Gegensatz zu den beiden Beamten auf einen „Deal” mit dem Gericht ein. Danach soll das Gericht Bereitschaft signalisiert haben, dass diese Angeklagten mit Geldstrafen beziehungsweise Bewährungsstrafen von bis zu 14 Monaten davonkommen könnten. Voraussetzung für eine derart milde Nachsicht seien allerdings Geständnisse „aus eigenem Mund”, wie es der vorsitzende Richter formulierte.
Friedhelm Sanker