13. Oktober 2014

Prof. Dr. Michael Kubink ist neuer Justizvollzugsbeauftragter

Seit dem 01. Oktober 2014 ist er im Amt, der neue Justizvollzugsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat Professor Dr. Michael Kubink am 24. September 2014 in Düsseldorf der Öffentlichkeit als neuen Justizvollzugsbeauftragten vorgestellt. Als weisungsunabhängiger Berater soll der Rechtsprofessor das Ministerium künftig in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs beraten und unterstützen. Gleichzeitig wird er die Aufgaben eines Ombudsmannes für alle vom Strafvollzug Betroffenen übernehmen.

Professor Dr. Michael Kubink wurde 1964 in Köln geboren. Er war von 1994 bis 2001 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität zu Köln.

Seit seiner Habilitation im Jahr 2001 ist er in den Bereichen Kriminologie, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht als Dozent an der Universität Köln tätig.

Seit 2003 leitete er das unter anderem für Jugendstrafrecht, Bewährungshilfe und Kriminalprävention zuständige Referat im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zeigte sich erfreut darüber, mit Prof. Dr. Michael Kubink einen anerkannten Experten für das Amt des Justizvollzugsbeauftragten gefunden zu haben. Durch seine Lehrtätigkeit an der Kölner Universität habe sich der neue Justizvollzugsbeauftragte einen veritablen wissenschaftlichen Ruf erworben. In der Nachfolge des leider viel zu früh verstorbenen Amtsvorgängers Prof. Dr. Michael Walter bringe der neue Justizvollzugsbeauftragte beste Voraussetzung mit, die erfolgreiche Arbeit des Justizvollzugsbeauftragten fortzuführen und zukunftsfähig fortzuentwickeln.

Der Justizvollzugsbeauftragte wird im Wege der Selbstbefassung tätig. Ein Rechtsanspruch auf ein Tätigwerden besteht nicht. Der Beauftragte kann von den Justizvollzugsbehörden mündliche und schriftliche Auskünfte verlangen, verfügt über ein Zutrittsrecht zu den Vollzugseinrichtungen des Landes und kann Akteneinsicht fordern. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit trägt er zur sachgerechten Unterrichtung der Bevölkerung bei.

Der BSBD wünscht Prof. Dr. Kubink für sein neues Amt alles Gute, recht viel Erfolg und bietet seine konstruktive Zusammenarbeit an.