Landesamt für Justiz bereits im Planungsstadium vor dem Aus
Um die Leistungsfähigkeit der Justizbehörden in NRW zu verbessern, hat Rot-Grün es für sinnvoll gehalten, übergreifende operative Aufgaben zu bündeln und in einem Landesamt für Justiz zusammenzuführen. Für die laufende Legislaturperiode war die Einrichtung dieses Amtes geplant, das auch als Mittelbehörde für den Strafvollzug fungieren sollte. Organisation und Aufgabenzuschnitt waren durch eine von Justizstaatssekretär Karl-Heinz Krems geleitete Arbeitsgruppe bereits weitgehend ausgearbeitet, als die Arbeit dem Vernehmen nach jetzt gestoppt wurde.
Mittelbehörden haben im Strafvollzug eine lange Tradition. Von 1970 bis 2007 haben sie die politische Spitze des Justizministeriums effektiv davor bewahrt, dass die dem Vollzug immanenten Sicherheitsrisiken immer gleich auf dem Schreibtisch des Ministers landeten. Die Mittelebene fungierte als Puffer zwischen dem Geschehen in den Vollzugsanstalten und den politischen Verantwortungsträgern. Sie sorgte zudem dafür, dass die Behandlung von Rechtsbrechern vorrangig an vollzuglichen Notwendigkeiten und weniger an politischen Opportunitäten ausgerichtet werden konnte.
Wenn das Vorhaben, in einem Landesamt für Justiz Synergieeffekte generieren zu können, so abrupt ausgebremst wird, dann ergeben sich viele Fragen. Unter einem Gesichtspunkt hat der BSBD allerdings Verständnis für die jetzt getroffene Entscheidung. Durch den Vertrauensbruch, das Tarifergebnis nicht vollständig auf den Beamtenbereich zu übertragen, wäre die kostenneutrale Rekrutierung des Personals für ein Justizamt aus dem Bestand keinesfalls auf Verständnis der Kolleginnen und Kollegen gestoßen. BSBD-Chef Peter Brock: "Der aufgezwungene Verzicht auf die gesetzlich garantierte Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung, kombiniert mit einem deutlichen Aufgabenzuwachs und einer weiteren Arbeitsverdichtung hätte das ‚Fass der Zumutungen‘ sicherlich zum Überlaufen gebracht!"