22. August 2016

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zahlt erhöhte „Gitterzulage“ und erhöhten Dienstkleidungszuschuss erstmals mit den Septemberbezügen 2016

Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist die Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ und deren Anhebung auf monatlich 127,38 Euro ab dem 1. Juli 2016 wirksam geworden. Dies gilt für aktive und bereits im Ruhestand befindliche Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zehn Jahre lang zulagenberechtigend dienstlich tätig sind oder waren.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die erhöhte „Gitterzulage“ erstmals mit den Septemberbezügen zur Auszahlung gelangen wird. Gleiches gilt auch für den von 20,45 € auf 35,00 € angehobenen Dienstkleidungszuschuss.

Der September-Termin gilt für alle aktiven Beamten und jene Versorgungsempfänger, bei denen die „Gitterzulage“ bereits als ruhegehaltsfähig in die Festsetzung der Versorgungsbezüge einbezogen war. Bei allen anderen Versorgungsempfängern ist zunächst eine modifizierte Festsetzung der Versorgungsbezüge vorzunehmen. Die entsprechenden Bescheide sollen zeitnah erteilt werden. Im Anschluss werden die auch in diesen Fällen seit dem 1. Juli 2016 zustehenden Beträge nachgezahlt werden.

Der Dienstkleidungszuschuss ist durch Änderung der Dienstkleidungsvorschrift von 20,45 € auf 35,00 € monatlich erhöht worden. Nach Auskunft des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW wird auch die Auszahlung des erhöhten „Kleidergeldes“ erstmals zusammen mit den Bezügen für den Monat September 2016 erfolgen.