Land verklagt Heckhoff und Michalski auf Schadenersatz
Das Landgericht Aachen hat heute der Klage des Landes NRW stattgeben, mit der das Land eine 30.000 €-Forderung geltend gemacht hatte. Das Land verlangt Schadenersatz für die Kosten der medizinischen Behandlung sowie für Gehalts- und Pensionszahlungen für einen traumatisierten und deshalb pensionierten Vollzugsbeamten. Im November 2009 hatten die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski den Kollegen in einer Sicherheitsschleuse der Aachener Vollzugseinrichtung überwältigt, gefesselt und eine Mütze über den Kopf gezogen. Anschließend waren sie mit der Unterstützung eines anderen Bediensteten aus der Anstalt geflohen und hatten die Polizei während ihrer mehrtägigen Flucht in Atem gehalten.
Die Umstände der Flucht waren ursächlich für die Traumatisierung des Kollegen, der seither dienstunfähig erkrankt ist und den aktiven Dienst quittieren musste. Für die Kosten sollen nunmehr die beiden Schwerverbrecher Heckhoff und Michalski aufkommen. Heckhoff-Anwalt Rainer Dietz hält das Zivilverfahren für eine Farce, weil die Schulden der beiden Schwerverbrecher bereits rd. zwei Millionen Euro betrügen. Deshalb sei es unsinnig, Geld für einen so überflüssigen Prozess auszugeben.
Der Sprecher des Justizministeriums ließ diese Argumentation nicht gelten. Gegenüber dem WDR erklärte Pressesprecher Detlef Feige, dass die Ansprüche der Steuerzahler für die Zukunft gesichert werden müssten. Nur so könne das Land an die verauslagten Kosten gelangen, wenn die beiden Rechtsbrecher beispielsweise durch eine Erbschaft zahlungsfähig würden. Der mögliche Nutzen stehe damit in einem angemessenen Verhältnis zu den Gerichtskosten.
Bevor Heckhoff und Michalski im November 2009 in Mülheim bzw. in Schermbeck im Kreis Wesel festgenommen werden konnten, hatten sie auf ihrer Flucht durch das Ruhrgebiet mehrere Geiseln genommen. Im Februar 2011 wurde Heckhoff deshalb durch das Landgericht Aachen u.a. wegen Geiselnahme und räuberischer Erpressung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, während das Strafmaß im Falle Michalskis zehn Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung betrug.
Das Landgericht Aachen hat der Klage des Landes NRW mit dem heutigen Urteil entsprochen. Die Richter haben sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass sich der Aachener Kollege in verzweifelter Lage und Todesangst befunden habe. Es sei gut nachvollziehbar, dass er danach nicht mehr habe arbeiten können, stellten die Richter klar. Die beiden Schwerverbrecher werden ihr Konsumverhalten im Strafvollzug künftig deutlich einschränken müssen, weil im Strafvollzug erzieltes Arbeitsentgelt zur Abgeltung der Forderung des Landes NRW in Anspruch genommen werden kann.