06. Dezember 2016

JVA Wuppertal-Ronsdorf: Tötungsdelikt geahndet

Offenbar waren 40 € Spielschulden der Auslöser für einen Streit, der sich in den frühen Abendstunden des 4. Mai 2016 in der Wuppertaler Vollzugseinrichtung ereignete. Im Verlauf der Auseinandersetzung tötete ein damals 18-jähriger Strafgefangener seinen 20-jährigen Mithäftling. Die Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal sah Täterschaft und Schuld des zwischenzeitlich 19-jährigen Jugendstrafgefangenen als erwiesen an und verurteilte ihn jetzt wegen Totschlags zu einer weiteren Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten.

Der 19-jährige Justin L. war geständig, sein Opfer mittels eines Gürtels gewürgt zu haben, um von ihm ausstehende Spielschulden einzutreiben. Während eines sogenannten Umschlusses können sich Gefangene nach vorheriger Absprache besuchen. Der Haftraum bleibt verschlossen, damit andere Gefangene diesen Raum nicht unkontrolliert aufsuchen können. Seit dem Siegburger “Foltermord” ist dies die gängige Praxis, um Risiken für die körperliche Unversehrtheit von Gefangenen während der Freizeit sachgerecht vorzubeugen.

Nachdem der 19-jährige Täter, keine Vitalreaktionen bei seinem Opfer mehr habe feststellen können, so stellte er es in der Hauptverhandlung dar, habe er über die Notrufanlage die Vollzugsbeamten alarmiert. Anschließend konnte nur noch den Tod des 20-Jährigen festgestellt werden. Die Jugendkammer des Landgerichts blieb mit ihrem Strafmaß nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Höchststrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Der Täter verbüßte wegen Raubes und anderer Delikte eine dreijährige Jugendstrafe in der JVA Wuppertal-Ronsdorf. Nach dem Tötungsdelikt wurde er in die JVA Iserlohn verlegt.

Friedhelm Sanker