JVA Remscheid: Ermittlungsbehörden mit Durchsuchungen schnell bei der Hand!
Am 22. November 2013 ist der Bereich der Küche der JVA Remscheid durch die Polizei durchsucht worden. Dort beschäftigte Kolleginnen und Kollegen sowie Gefangene wurden eingehend verhört. Aufgeklärt werden sollte der vermutete Diebstahl von Nahrungsmitteln, die eigentlich für die Inhaftierten bestimmt gewesen seien.
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts erging aufgrund von Zeugenaussagen. Aufgrund dieser Aussagen sah das Gericht einen Anfangsverdacht als gegeben an. Die Durchsuchungsaktion ist dem Vernehmen nach ergebnislos geblieben und auch die Vernehmungen sollen den Anfangsverdacht nicht bestätigt haben.
Wenn man sich die Lebenswirklichkeit einer Vollzugseinrichtung vor Augen führt, dann ist zu vermuten, dass die belastenden Aussagen von Inhaftierten stammen. Wenn solche Aussagen künftig allein ausreichen sollten, um umfangreiche Ermittlungen mit Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte von Bediensteten zu rechtfertigen, dann begeben wir uns auf einen problematischen Weg, weil faktisch Inhaftierten die Möglichkeit eröffnet wird, durch die Androhung belastender Aussagen auf das Verhalten von Kolleginnen und Kollegen einzuwirken.
Der BSBD hat keine Zweifel daran, dass die ergriffenen Maßnahmen sorgsam erwogen worden sind. Trotzdem sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob nicht die bisherige Praxis, die jeweilige Vollzugseinrichtung zunächst um eine Stellungnahme zu bitten, die sachgerechtere Vorgehensweise ist. Wenn Kolleginnen und Kollegen sich vor unberechtigten Vorwürfen von Inhaftierten nicht mehr effektiv geschützt sehen, dann wird sich das Behandlungsklima in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen dramatisch verändern. Die Kolleginnen und Kollegen werden dann vornehmlich auf die eigene Absicherung bedacht sein, bevor sie sich mit als kritisch bekannten Inhaftierten auseinandersetzen.
BSBD-Vorsitzender Peter Brock gab in Düsseldorf der Hoffnung Ausdruck, dass die Remscheider Durchsuchung ein singuläres Ereignis gewesen sein möge und im Regelfall künftig wieder die zuständige Vollzugsbehörde beteiligt werde, wenn Verdächtigungen gegen Kolleginnen und Kollegen erhoben werden. Gleichzeitig lobte der Gewerkschafter die Leitung der JVA Remscheid, die die Belegschaft zu einem sensiblen Umgang mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgefordert hat.