Energiepreispauschale endlich auch für Pensionärinnen und Pensionäre
Großen Unmut hatte die Bundesregierung auf sich gezogen, weil ihre ersten Entlastungspakete Rentner und Studenten von den Unterstützungszahlungen des Bundes ausnahmen. Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition diesen Fehler korrigiert und auch diesem Personenkreis die 300 Euro-Pauschale zuerkannt. Zwar konnte diese Zusage nur für den Bundesbereich gelten, doch hat auch die schwarz-grüne Landesregierung zwischenzeitlich reagiert.
Mit dem Nachtragshaushalt 2022 soll die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Zahlung einer solchen Pauschale geschaffen werden.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat am 20. Oktober 2022 die Anhörung zum Nachtragshaushalt 2022 stattgefunden. Die durch DBB-Chef Roland Staude geleitete Gewerkschaftsdelegation zeigte sich erfreut über die in Aussicht genommene Unterstützungszahlung, wies aber zugleich darauf hin, dass die Politik viel Porzellan zerschlagen habe, als mit den ersten Entlastungspaketen entschieden worden sei, die Studierenden und Versorgungsempfänger von dieser finanziellen Leistung auszunehmen. Hier sei unzweifelhaft mit zweierlei Maß gemessen worden. Es sei gut und richtig, dass diese ungerechte Praxis nunmehr aufgegeben werde.
Angesichts der galoppierenden Inflation und der sich überlagernden Krisen ist eine Einmalzahlung von zu versteuernden 300 Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Betroffenen können die Steigerungen ihrer Energierechnungen damit zwar nicht ausgleichen, doch ist die Pauschale eben doch mehr als gar nichts.
Wenn es zügig gehen muss, greift die Politik naturgemäß zum Gießkannenprinzip. Dieses Verfahren ist schnell, allerdings auch ziemlich ungerecht, weil es die Verhältnisse des Einzelfalles leider nicht berücksichtigt.
Für den BSBD NRW erklärte Ulrich Biermann, dass im Haushalt 2022 für die Allgemeine Finanzverwaltung 350 Mio. Euro für Personalverstärkungen vorgesehen gewesen seien, die nicht mehr benötigt würden. Von diesem Ansatz, so der Gewerkschafter, würden jetzt 70 Mio. Euro für die Energiepreispauschale des Versorgungsbereiches verwendet.
„Die Weigerung der Bundesregierung zu Beginn des Jahres, Pensionärinnen und Pensionäre zu unterstützen, hat die Betroffenen massiv verstört“, meinte Biermann. „Dabei zählen unsere Ruheständler nicht zu jenem Personenkreis, der per se auf Rosen gebettet ist. Im Gegenteil: Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen in der gegenwärtigen Lage bei ihren Bedürfnissen Abstriche machen, um die nächste Stromrechnung bezahlen zu können!”
Gerade deshalb, analysierte Biermann, sei es so erfreulich, dass die zahlreichen Interventionen auch des BSBD NRW im politischen Raum zu einem Umdenken beigetragen hätten. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 werde jetzt die rechtliche Basis dafür gelegt, damit auch die Pensionärinnen und Pensionäre in den Genuss der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gelangen können.
Friedhelm Sanker