Beamtenversorgung: CDU sagt Revolution noch vor dem Start ab!!
Der CDU-Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt ist offenbar von der Parteizentrale zurückgepfiffen worden, noch bevor er einen revolutionären Beschluss fassen konnte. Dabei hatte sich der Fachausschuss nichts weniger als die Vereinheitlichung der bestehenden Alterssicherungssysteme auf die Fahne geschrieben.
Auch die Bemessungsgrenze, die die zu leistende Solidarität für Besserverdienende deckelt, sollte fallen. Wohl um den Mut vor der eigenen Courage zu stärken und Interventionen des Partei-Establishments vorzubeugen, hatte man das Papier im Vorfeld in die Öffentlichkeit lanciert.
Doch das alles half nichts. Wohl angesichts der im kommenden Jahr anstehenden Bundestagswahl wollten maßgebliche Kräfte der Partei offenbar nicht Millionen potenzieller Wählerinnen und Wähler vor den Kopf stoßen. Der zwischenzeitlich gefasste Beschluss enthält keine Vereinheitlichungsvorstellungen mehr und auch die Bemessungsgrenze wird nicht angerührt.
Als das einzig Problematische, mit dem man Wähler verprellen könnte, ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Beschluss verblieben. Der Fachausschuss ist der Auffassung, dass die je Geburtsjahrzehnt um 1,5 Jahre steigende Lebenserwartung zwischen Erwerbsleben und Rentenphase aufgeteilt werden müsse, um Beitragsstabilität garantieren zu können.
Ist damit alles wieder gut? Haben sich die Gemüter der zuvor durch den Beschlussentwurf Betroffenen wieder beruhigt? Mitnichten! Bislang galt die Union als Hüter der unterschiedlichen Alterssicherungssysteme. Ihr war es immer wichtig, die Eigenständigkeit dieser Systeme zu garantieren und notwendige Reformanpassungen stets innerhalb des jeweiligen Systems zu organisieren. Diesen Nimbus, aus dem sich im Laufe der Zeit auch ein Vertrauensbonus entwickelte, hat die CDU mit diesem Beschlussentwurf verloren.
Nachdem alle im linken Politikspektrum verorteten Parteien eine Vereinheitlichung der Alterssicherung favorisieren, „wackelt“ jetzt augenscheinlich auch die CDU. Es ist augenscheinlich eine Politikergeneration herangewachsen, die die Stabilität eines auf dem Berufsbeamtentum fußenden öffentlichen Dienstes nicht mehr so zu schätzen weiß. Dabei hat sich gerade in der Zeit der Corona-Pandemie gezeigt, dass der öffentliche Dienst das Funktionieren des Staates exzellent bewältigt hat.
Und dann ist da noch der Bereich der Inneren Sicherheit, dem wir uns auch zugehörig fühlen. Wollen wir künftig Vollzugs-, Polizeibeamten oder Feuerwehrkräften die Aufrechterhaltung der Sicherheit zumuten, ohne sie sozial vernünftig abzusichern? Sollte die Politik diesem Trugschluss erliegen, wird sie sehr schnell die Erfahrung machen, dass geeignete Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst kaum mehr zu interessieren sind.
Die Überlegung des Bundesfachausschusses der CDU, mit einer möglichen Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung gleich zwei Problem zu lösen, nämlich die Pensionslasten zu senken und die Finanzierung der Rentenversicherung zu verbessern, geht in die Irre. Einerseits lässt sich das grundgesetzlich garantierte Versorgungsrecht nicht einfach aufkündigen, andererseits würden sich die Finanzierungsprobleme der Rente nur sehr kurzfristig lindern lassen, weil mittelfristig Ansprüche der „neuen Mitglieder“ finanziert werden müssten. Nach Expertenschätzung würde die Erweiterung des Versichertenkreises die Tragfähigkeitslücke der Rentenversicherung keinesfalls schließen.
Der Kernfrage weicht das ursprüngliche Rentenpapier des CDU-Ausschusses folglich aus: Wie in einer alternden Gesellschaft die Finanzierung der Alterssicherung garantiert werden kann. Dafür wäre es notwendig gewesen, nicht nur die Arbeit als paritätischen Kostenträger in den Blick zu nehmen.
Die Digitalisierung wird in den kommenden Jahren zum Wegfall vieler Arbeitsplätze führen, auch die gegenwärtige Pandemie wird Beschäftigungsmöglichkeiten kosten. Da wäre es sinnvoll gewesen, andere Finanzierungsmöglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen. Diesen Mut hat der Ausschuss nicht aufgebracht, vermutlich um die in Deutschland in etlichen Branchen bereits recht hohen Produktionskosten nicht zu belasten.
Können die Betroffenen, nachdem die CDU letztlich nicht beschlossen hat, die Beamten in die gesetzliche Rente einzugliedern, einfach zur Tagesordnung übergehen? Wir glauben das nicht. Mit dem ursprünglichen Beschlussentwurf hat die CDU in dieser Hinsicht ihre Unschuld verloren.
Wir tun also gut daran, alle künftigen politischen Entwicklungen kritisch zu begleiten. Wenn man sich die politische Landschaft anschaut, dann bestünde mittelfristig durchaus die Möglichkeit, die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zu organisieren. Und die in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums unterliegen schließlich nicht der Ewigkeitsklausel des Artikels 20.
Die CDU hat die angezettelte Revolution jetzt erst einmal abgesagt. Das heißt aber nicht, dass dieses Thema ein für alle Mal beerdigt worden ist. Es kann gut sein, dass es nach der Bundestagswahl wieder aus der Versenkung geholt wird. Wir sind zusammen mit dem DBB gut beraten, in Zukunft wachsam zu sein, damit wir in einem solchen Fall nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden. Dieses Mal wurden die Reformer noch durch die Parteispitze zurückgepfiffen. Beim nächsten Mal kann das Ergebnis anders aussehen.
Friedhelm Sanker