BSBD NRW erfolgreich! Angehende Diplom-Verwaltungswirte erhalten künftig einen Anwärtersonderzuschlag
Seit Jahren bemüht sich der BSBD NRW darum, die finanzielle Vergütung der Nachwuchskräfte der Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugs- und des Werkdienstes durch volle Ausschöpfung der Anwärtersonderzuschläge zu verbessern. Außerdem streben wir den Einstieg weiterer Laufbahnen in den Bereich dieser Sonderregelung an.
Für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, waren wir damit erfolgreich. Ab dem Einstellungsjahrgang 2023 erhalten die angehenden Diplom-Verwaltungswirte nunmehr einen entsprechenden Zuschlag in Höhe von 30 Prozent. Für die Betroffenen erhöht sich die Anwärterbesoldung damit um monatlich rd. 405 Euro.
In der Vergangenheit haben sich die Probleme der Nachwuchsgewinnung für die Laufbahnen des Strafvollzuges kontinuierlich verschärft. Zunächst traten diese Schwierigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst auf. Zwischenzeitlich machen sich die Sorgen auch im Bereich der Verwaltung breit. Der zunehmenden Wucht dieser Entwicklung wurde mit finanziellen Anreizen begegnet. Vor zwei Jahren sind die Sonderzuschläge für den Allgemeinen Vollzugs- sowie den Werkdienst auf 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages angehoben worden.
Dem immer deutlicher spürbar werdendem Nachwuchsmangel soll folglich nicht nur durch eine professionellere Werbung, sondern auch durch finanzielle Anreize begegnet werden. Der BSBD NRW ist deshalb bereits in der Vergangenheit dafür eingetreten, die Möglichkeiten der Sonderzuschlagsgewährung umfassender zu nutzen, als es bislang geschehen ist. Sinn dieser Forderung war es, sich an die Spitze der Arbeitgeber zu setzen, die sich um Nachwuchs bemühen. Eine solche Entwicklung böte nämlich die Chance, auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein, als wir es derzeit sind.
Eines sollte allen Beteiligten klar sein, wenn es uns nicht gelingt, mittelfristig mehr Menschen für ein berufliches Engagement im Vollzug zu gewinnen, dann würde dies einen Verlust an Qualität und Effizienz in der konkreten Ausgestaltung des Vollzuges bedeuten. Und in dieser Hinsicht sollte alles unternommen werden, um eine solch negative Entwicklung zu verhindern.
Leider ist zu beobachten, dass der Pool geeigneter Nachwuchskräfte stetig kleiner wird, obwohl wir durch Zuwanderung doch einen beachtlichen Bevölkerungszuwachs aufweisen. Das mag daran liegen, dass wir die Interessen des Arbeitsmarktes hinter moralischen Überlegungen und Aspekten der Toleranz und Vielfalt zurücktreten lassen. Wenn das Verhältnis von arbeitenden zu nicht arbeitenden Personen künftig allerdings so gestaltet werden soll, dass die permanent steigenden Sozialausgaben bezahlbar bleiben, dann müssen die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes deutlich stärker zur Geltung gebracht und besonders betont werden.
Der Vollzug muss gegenwärtig froh sein, Bewerberinnen und Bewerber zu finden, um den Personalbedarf halbwegs zu decken. Hieraus darf sich jedoch kein Dauerzustand entwickeln, weil wir uns sonst mit einem nicht unerheblichen Teil nicht qualifiziert besetzbarer Stellen abfinden müssten. Dies würde konkret bedeuten, das vorhandene Personal dauerhaft zu überlasten. Mit einer solchen Situation will sich der BSBD NRW nicht abfinden. Aber auch Abstriche bei den Einstellungsvoraussetzungen können nach Auffassung des BSBD NRW nicht die Lösung des Problems sein.
Was wir vom BSBD NRW anstreben, ist ein qualitativ hochwertiger, behandlungsorientierter Vollzug, dem das benötigte Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, damit zwangsläufig anfallende Mehrarbeit zeitnah durch Freizeitausgleich abgegolten werden kann und Überforderungen vermieden werden.
Die aktuell unsicheren Zeiten und die finanziellen Belastungen der Wirtschaft durch Inflation und Energiekosten werden im kommenden Jahr vermutlich zu der seitens der „Wirtschaftsweisen“ prognostizierten Rezession führen. In solchen Zeiten kann der öffentliche Dienst mit seinen sicheren Arbeitsplätzen punkten. Damit der Vollzug diese Möglichkeit nutzen kann, dringend benötigtes Personal an Bord zu nehmen, sind bestmögliche Rahmenbedingungen unabdingbar.
Zwar braucht sich der NRW-Strafvollzug im bundesweiten Vergleich nicht zu verstecken, doch führt ein solcher Vergleich nicht automatisch zu mehr Bewerberinnen und Bewerbern. Weil eben auch der Beruf aus sich selbst heraus attraktiv sein muss, deshalb ist der BSBD NRW bestrebt, besonders die Verbesserung der Anwärterbesoldung zu erreichen.
Der BSBD NRW anerkennt, dass sich der Landeshaushalt angesichts der aktuellen Krisensituation in einer schwierigen Lage befindet. Allerdings müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich die Lage der Nachwuchsgewinnung tatsächlich spürbar verbessern kann.
Der BSBD NRW hält es für erforderlich, die Zahlung eines Sonderzuschlages auch für die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes vorzusehen. Beim gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sind wir mit unseren Argumenten durchgedrungen. Wir wissen allerdings nicht, weshalb die Einbeziehung des mittleren Verwaltungsdienstes in die Zuschlagsgewährung unterblieben ist.
Für die Gewerkschaft Strafvollzug steht jedenfalls fest, dass der Vollzug nicht umhinkommen wird, die Sonderzuschläge für den Allgemeinen Vollzugs- und den Werkdienst auf 90 Prozent des Grundbetrages anzuheben und für den mittleren Verwaltungsdienst den Einstieg in die Zuschlagsgewährung vorzusehen.
Wird als notwendig erkanntes Handeln zu lange hinausgezögert, besteht die Gefahr, dass der im kommenden Jahr erwartete Rückgang der Wirtschaftstätigkeit nicht genutzt werden kann, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Vollzug zu rekrutieren.
Eine solche Entwicklung wäre fatal, weil die gegenwärtige Überlastung des vorhandenen Personals in die Zukunft fortgeschrieben werden müsste. Die Politik riskiert in diesem Fall nicht nur den Rückgang der Motivation beim Personal, sondern auch einen Qualitätsverlust bei der Vollzugsgestaltung. Im Interesse des gesellschaftspolitischen Auftrages des Strafvollzuges und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sicherheit der Allgemeinheit sollten diese Risiken unbedingt vermieden werden.
Friedhelm Sanker
Der BSBD NRW plädiert dafür, die gesetzlichen Möglichkeiten umfassend zu Gunsten der Nachwuchskräfte des Vollzuges einzusetzen.