24. November 2015

Anwärtersonderzuschlag erstmals für die Dauer der gesamten Ausbildung gesichert

Endlich hat die Landesregierung eine langjährige Forderung des BSBD teilweise aufgegriffen und den Anwärtersonderzuschlag für länger als nur ein Jahr für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bewilligt. Damit erhalten die Betroffenen erstmals Planungssicherheit für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Von dieser zu begrüßenden Regelung profitieren alle vorhandenen Anwärterinnen und Anwärter sowie der Einstellungsjahrgang 2016.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der BSBD-Vorsitzende Peter Brock erfreut über diese Entscheidung des Finanzministers, die eine deutliche Verbesserung bedeute, weil die Anwärterinnen und Anwärter damit finanzielle Planungssicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung hätten. Gleichzeitig kritisierte Brock allerdings, dass man seitens des Finanzministers nicht zu einer noch langfristigeren Festlegung bereit gewesen sei, obwohl bereits seit Jahrzehnten die Voraussetzungen für die Bewilligung von Anwärtersonderzuschlägen unausgesetzt erfüllt seien.

Der Strafvollzug bemüht sich speziell um Zweitberufler, damit diese ihre beruflichen Erfahrungen in die Arbeit im Strafvollzug einbringen können. Von diesen Erfahrungen profitiert der Strafvollzug bei der Realisierung seines gesetzlichen Behandlungsauftrages ungemein. Diese Personengruppe ist aber etwas älter als Schulabgänger und daher bereits in finanzielle Verpflichtungen eingebunden, weil sie vielfach eine Familie zu versorgen hat. Der Strafvollzug muss folglich finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, die es auch diesem Personenkreis erlaubt, eine qualifizierte Ausbildung im Strafvollzug zu absolvieren.

Angesichts des demographischen Wandels wird es zunehmend schwerer, im benötigten Umfang Menschen für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren. Um den jährlichen Ersatzbedarf in den beiden genannten Laufbahnen decken zu können, ist die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen folglich unverzichtbar. Ohne dieses finanzielle „Zubrot“ hätte der Strafvollzug in der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft kaum Chancen, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Der Sonderzuschlag wird auch künftig in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Nach Auffassung des BSBD ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes allein nicht mehr ausreichend, um junge Menschen für das Berufsfeld „Strafvollzug“ zu interessieren. Weil sich die Wertigkeit eines beruflichen Engagements überwiegend an der Entlohnung festmacht, müssen die finanziellen Rahmenbedingungen so bemessen sein, dass Bewerber von einem Berufswechsel nicht von vornherein abgeschreckt werden.

Mit dem jetzt erzielten Ergebnis zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock zufrieden. „Angesichts der absehbaren Belastungen, die künftig auf den Landeshaushalt zukommen werden, ist es erfreulich, dass die vorhandenen und die Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2016 finanziell einigermaßen abgesichert sind. Der BSBD wird allerdings weiter dafür eintreten, eine noch längerfristige Überprüfungsperiode für die Bewilligung von Anwärtersonderzuschlägen durchzusetzen, stellte der Gewerkschafter klar.

Friedhelm Sanker