28. September 2013

Finanzminister mit Verlängerung des Anwärtersonderzuschlages einverstanden

Der Anwärtersonderzuschlag ist für die Bewerber der Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2014 gesichert. Der Finanzminister des Landes NRW hat die erforderliche Zustimmung erteilt, dies hat uns das Justizministerium mitgeteilt.


Für die Vollzugseinrichtungen und die Betroffenen ist damit für ein weiteres Jahr Planungssicherheit gegeben. In einer ersten Stellungnahme begrüßte BSBD-Vorsitzende Peter Brock diese Entscheidung und lobte zugleich die große inhaltliche Übereinstimmung mit dem Justizministerium in dieser Frage.

Der Strafvollzug macht gegenwärtig die Erfahrung, dass es zunehmend schwerer wird, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für ein berufliches Engagement zu gewinnen. Einerseits bietet ein aufnahmebereiter Arbeitsmarkt berufliche Alternativen und andererseits erfüllen erschreckend viele Interessenten nicht die intellektuellen und psychischen Voraussetzungen, um in dem schwierigen Berufsfeld Strafvollzug erfolgreich arbeiten zu können.

Zudem ist der Strafvollzug speziell an Nachwuchskräften interessiert, die bereits über berufliche Erfahrungen in der Privatwirtshaft verfügen. Gerade auf diese Erfahrungen setzt der Strafvollzug bei der Wahrnehmung seines Behandlungsauftrages. Diese Personengruppe ist aber bereits vielfach in finanzielle Verpflichtungen eingebunden, die mitunter die Aufnahme einer erneuten Berufsausbildung verhindern. Um bei der Anwerbung gerade solcher Bewerber nicht chancenlos zu sein, ist die Gewährung des Anwärtersonderzuschlages unverzichtbar.

Der Sonderzuschlag wird weiter in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Nach Auffassung des BSBD müssen die finanziellen Rahmenbedingungen so garantiert und künftig ausgebaut werden, dass ein berufliches Engagement im Strafvollzug auch in dieser Hinsicht attraktiv wird. Der demographische Wandel wird es künftig deutlich erschweren, leistungsstarke Kräfte auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, wenn die Entlohnung hinter der der Privatwirtschaft weiter gravierend zurückblieben sollte.

Mit der Entscheidung des Finanzministeriums NRW zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock überaus zufrieden. Er betonte aber zugleich, dass solche gewerkschaftlichen Erfolge nicht vom Himmel fielen. Hierfür bedürfe es einer starken gewerkschaftlichen Interessenvertretung, um die Belange der Berufsgruppenminderheiten des Strafvollzuges wirksam und erfolgreich zu vertreten.