Anwärtersonderzuschläge stehen auch in diesem Jahr auf dem Prüfstand
Die Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahnbewerber des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes werden alljährlich auf ihre weitere Berechtigung überprüft. Derzeit läuft dieses Überprüfungsverfahren. Der Finanzminister des Landes macht seine Zustimmung davon abhängig, ob auch ohne die Zuschläge in ausreichendem Umfang Nachwuchskräfte rekrutiert werden können. Der BSBD hat sich vehement für die Beibehaltung der Zahlung der Zuschläge ausgesprochen, weil nur so sichergestellt werden könne, dass geeignetes Personal mit Berufs- und Lebenserfahrung für den Vollzug interessiert werden könne.
Der Strafvollzug bemüht sich speziell um Nachwuchskräfte, die bereits über berufliche Erfahrungen in der Privatwirtschaft verfügen. Gerade auf diese Erfahrungen setzt der Strafvollzug bei der Wahrnehmung seines Behandlungsauftrages. Diese Personengruppe ist aber erfahrungsgemäß vielfach in finanzielle Verpflichtungen eingebunden, die mitunter die Aufnahme einer erneuten Berufsausbildung verhindern. Um bei der Anwerbung gerade solcher Bewerber nicht chancenlos zu sein, ist die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge aus Sicht der Gewerkschaft Strafvollzug unverzichtbar.
Die Sonderzuschläge sollen auch künftig in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt werden. Nach Auffassung des BSBD ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes derzeit allein nicht ausreichend; es müssen vielmehr finanzielle Rahmenbedingungen hinzutreten, die den Bewerbern den Berufswechsel auch in finanzieller Hinsicht erlauben. Die Bundesrepublik befindet sich wirtschaftlich in einer stabilen Position. Die demographische Entwicklung führt zudem dazu, dass leistungsstarke Kräfte auf dem Arbeitsmarkt verstärkt nachgefragt werden und die Konkurrenz aus der Privatwirtschaft im Vergleich mit dem öffentlichen Dienst mit deutlich höheren Anfangsgehältern werben kann.
BSBD-Chef Peter Brock machte zudem darauf aufmerksam, dass sich die Situation noch verschärfen werde, wenn – wie das Bundeskriminalamt befürchtet – die allgemeine Sicherheitslage auch in Deutschland eskaliere. In diesem Fall dürfte der Strafvollzug zeitnah mit Straftätern konfrontiert werden, die aufgrund ihrer fundamental-religiösen Überzeugungen einen hohen Personalaufwand auslösen dürften, um bei ihnen Verhaltensänderungen zu bewirken.
Der BSBD-Chef forderte in einer umfangreichen Stellungnahme die Weitergewährung der Anwärtersonderzuschläge für die genannten Laufbahnen des Vollzuges. Um die Planungssicherheit für die Personalverwaltungen des Vollzuges deutlich zu verbessern, hat der BSBD zudem vorgeschlagen, die Voraussetzungen für längere Überprüfungsperioden zu schaffen. Die Gewerkschaft Strafvollzug schlage insoweit 5-jährige Überprüfungsintervalle vor. Für das laufende Prüfungsverfahren ist sich Peter Brock sicher, dass der BSBD den Finanzminister des Landes NRW mit seinen Argumenten auch in diesem Jahr von der Notwendigkeit der Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen wird überzeugen können.